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   AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22   

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https://dejure.org/2022,45402
AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22 (https://dejure.org/2022,45402)
AG Stade, Entscheidung vom 13.04.2022 - 63 C 48/22 (https://dejure.org/2022,45402)
AG Stade, Entscheidung vom 13. April 2022 - 63 C 48/22 (https://dejure.org/2022,45402)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Corona-Pandemie: Besuchsverbots für Angehörige der Patienten

 
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  • VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303

    Klage gegen das Verbot von Patientenbesuch

    Auszug aus AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22
    Demgemäß stellt auch die Hausrechtsausübung der Antragsgegnerin, die im Ergebnis dazu führt, dass während des Krankenhausaufenthalts des Patienten persönliche Treffen mit diesem nicht mehr möglich sind, einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG dar (VG Ansbach, BeckRS 2020, 34333 Rn. 29).

    Ebenso wird durch das ausgesprochene Besuchsverbot in die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragsstellers aus Art. 2 Abs. 1 GG eingegriffen, da dem Antragssteller Besuche seines Vaters für die Dauer der Aufrechterhaltung des Besuchsverbots unmöglich sind (VG Ansbach, BeckRS 2020, 34333 Rn. 30).

    Die öffentliche Gesundheitsversorgung würde erheblich beeinträchtigt, wenn weite Teile der Belegschaft aufgrund einer COVID-19-Erkrankung nicht mehr eingesetzt werden könnten oder aber sich das Krankenhaus selbst zu einem Hotspot entwickeln und in einem solchen Fall (zumindest teilweise) geschlossen werden müsste (vgl. auch VG Ansbach, BeckRS 2020, 34333 Rn. 37).

  • VG Karlsruhe, 01.03.2021 - 7 K 593/21

    Klinikaufenthalt nach Entbindung: Besuchsrecht für Ehemann und Vater -

    Auszug aus AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22
    Diese familiäre Pflege- und Beistandsleistung können auch nicht vollständig durch die professionelle Pflege- und Unterstützungsleistung des Krankenhauspersonals aufgefangen werden (VG Karlsruhe, Beschluss vom 01.03.2021 - 7 K 593/21 - Rn. 23 zitiert nach juris).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22
    Insoweit ist im vorliegenden Fall insbesondere zu berücksichtigen, dass die Antragsgegnerin sich vollständig unter Kontrolle der öffentlichen Hand befindet, sodass sie, obgleich es sich bei der Betreibergesellschaft um eine Gesellschaft des Privatrechts handelt, unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist und diese nicht nur als Ausfluss des Art. 1 Abs. 3 GG bei ihren Entscheidungen als objektive Werteordnung zu berücksichtigen hat (so schon BVerfG NJW 2011, 1201).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22
    Der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst dabei auch das Verhältnis bzw. die sogenannte Begegnungsgemeinschaft zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (BVerfG NJW 1981, 1943, 1943).
  • BGH, 29.05.2020 - V ZR 275/18

    Willkürliches Hausverbot zulässig

    Auszug aus AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22
    Dogmatisch wird es dabei aus den Rechtsgedanken der §§ 858 ff., 903, 1004 BGB in Konkretisierung der sich aus Art. 14 Abs. 1 GG ergebenden Eigentumsgarantie hergeleitet (BGH NJW 2006, 1054, 1054; BGH NJW 2010, 534, 535; BGH NJW 2020, 3382, 3382).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Auszug aus AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22
    Dogmatisch wird es dabei aus den Rechtsgedanken der §§ 858 ff., 903, 1004 BGB in Konkretisierung der sich aus Art. 14 Abs. 1 GG ergebenden Eigentumsgarantie hergeleitet (BGH NJW 2006, 1054, 1054; BGH NJW 2010, 534, 535; BGH NJW 2020, 3382, 3382).
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05

    Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

    Auszug aus AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22
    Dogmatisch wird es dabei aus den Rechtsgedanken der §§ 858 ff., 903, 1004 BGB in Konkretisierung der sich aus Art. 14 Abs. 1 GG ergebenden Eigentumsgarantie hergeleitet (BGH NJW 2006, 1054, 1054; BGH NJW 2010, 534, 535; BGH NJW 2020, 3382, 3382).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08

    Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg

    Auszug aus AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22
    Demnach ist eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt, wenn für sie ein innerer Zusammenhang der vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelungen besteht, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (BVerfG, BVerfGE 126, 29).
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