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AG Stade, 16.01.2014 - 64 C 632/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
WEG - Verwaltervertragsklausel über die Vergabe von Kleinaufträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sanierungsbeschluss ohne Bestandsaufnahme und ohne Einholung von Vergleichsangeboten ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99
Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über …
Auszug aus AG Stade, 16.01.2014 - 64 C 632/13
Des weiteren ist der Verwalter im Rahmen seiner Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG verpflichtet, zunächst vor Durchführung entsprechender notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen Vergleichsangebote einzuholen (vgl. BayObLG, WEG 2008, 813 = NZM 2000, 512). - OLG Frankfurt, 27.10.1987 - 20 W 448/86
Auszug aus AG Stade, 16.01.2014 - 64 C 632/13
Hierzu gehört insbesondere auch das Treffen der erforderlichen Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (s. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1988, 188). - LG Düsseldorf, 13.04.1999 - 25 T 975/98
Auszug aus AG Stade, 16.01.2014 - 64 C 632/13
Vor der Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen ist stets eine Bestandsaufnahme über Umfang der Schäden und der möglichen Verursachung erforderlich (LG Düsseldorf, NZM 99, 871). - BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 130/98
Zustimmung eines Wohnungseigentümers zur Vergabe von Sanierungsarbeiten
Auszug aus AG Stade, 16.01.2014 - 64 C 632/13
Ein Wohnungseigentümer kann allerdings nicht verpflichtet werden, der Vergabe von Sanierungsarbeiten auf der Grundlage von Vergleichsangeboten zuzustimmen, die erst noch eingeholt werden müssen (s. Bay OBLG, NZM 1999, 767). - BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02
Haftung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage bei Ablauf von …
Auszug aus AG Stade, 16.01.2014 - 64 C 632/13
Hier gilt vielmehr, dass die Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG für die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahme selbst zuständig sind und gem. § 21 Abs. 3 WEG durch Mehrheitsbeschluss darüber entscheiden, weiche Arbeiten ausgeführt werden (vgl. Bay OBLG, NZM 2003, 31f.).