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AG Stade, 27.09.2011 - 63 C 210/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Gericht bejaht die Aktivlegitimation und verurteilt zur Zahlung der gekürzten Sachverständigenkosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus AG Stade, 27.09.2011 - 63 C 210/11
Sachverständigenkosten sind daher insoweit zu ersetzen, wie sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (BGH NJW 1974, 34, 35). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Stade, 27.09.2011 - 63 C 210/11
Dabei ist eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144). - OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98
Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer
Auszug aus AG Stade, 27.09.2011 - 63 C 210/11
Dies gilt in der Regel auch dann, wenn die Kosten des Gutachtens übersetzt sind (vgl. Köln NZV 99, 88 ff., Rn. 13).