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   AG Stade, 27.11.2020 - 61 C 646/20   

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https://dejure.org/2020,39583
AG Stade, 27.11.2020 - 61 C 646/20 (https://dejure.org/2020,39583)
AG Stade, Entscheidung vom 27.11.2020 - 61 C 646/20 (https://dejure.org/2020,39583)
AG Stade, Entscheidung vom 27. November 2020 - 61 C 646/20 (https://dejure.org/2020,39583)
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  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Stade, 27.11.2020 - 61 C 646/20
    Die Schadensbetrachtung hat sich nämlich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 52, 82, 85; 63, 182, 184; BGH NJW 1992, 302, 303 = NZV 1992, 66; NJW 1992, 1618, 1619).

    Es würde dem Sinn und Zweck des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB widersprechen, wenn der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis im Verhältnis zu dem ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen sind und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (BGHZ 63, 182, 185).

    Dem Schädiger entsteht dadurch auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt verlangen kann (BGHZ 63, 182, 187).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Stade, 27.11.2020 - 61 C 646/20
    Die Schadensbetrachtung hat sich nämlich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 52, 82, 85; 63, 182, 184; BGH NJW 1992, 302, 303 = NZV 1992, 66; NJW 1992, 1618, 1619).

    Insofern geht das \Werkstattrisiko zu Lasten des Schädigers (BGHZ 63, Seite 2/4, 185; BGH NJW 1992, 302, 303 = NZV 1992, 66).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Stade, 27.11.2020 - 61 C 646/20
    Auf die vom Bundesgerichtshof für den Bereich der Sachverständigenkosten angenommene Indizwirkung bei einer bezahlten Sachverständigenrechnung (BGH NJW 2014, 3151) kommt es nicht an, weil es hier nicht um eine Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO geht, sondern eine Ersatzpflicht des unmittelbaren Sachschadens nach § 249 Abs. 2 Satz 1 ZPO.
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus AG Stade, 27.11.2020 - 61 C 646/20
    Die Schadensbetrachtung hat sich nämlich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 52, 82, 85; 63, 182, 184; BGH NJW 1992, 302, 303 = NZV 1992, 66; NJW 1992, 1618, 1619).
  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Stade, 27.11.2020 - 61 C 646/20
    aufgrund des so genannten Werkstattrisikos im Rahmen des subjektbezogenen Schadensbegriffs verpflichtet (vgl. etwa BSH NJW 1975, 160; OLG Hamm, Urt. v. 31.01.1995, Az. 9 U 168/94).
  • AG Freiburg, 06.11.2020 - 4 C 1218/20

    Keine Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten im Rahmen der Anmietung eines

    Auszug aus AG Stade, 27.11.2020 - 61 C 646/20
    Soweit die Beklagte weiterhin auf das Urteil des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 06.11.2020 (Az. 4 C 1218/20) Bezug nimmt, hat dieses für die hier zu beurteilende Fallgestaltung ebenfalls keine Aussagekraft, weil sich auch der Bereich der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach anderen schadensrechtlichen Regein richtet, als die Beseitigung des unmittelbaren Sachschadens am Pkw.
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