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   AG Stade, 28.09.2017 - 61 C 163/17   

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https://dejure.org/2017,49922
AG Stade, 28.09.2017 - 61 C 163/17 (https://dejure.org/2017,49922)
AG Stade, Entscheidung vom 28.09.2017 - 61 C 163/17 (https://dejure.org/2017,49922)
AG Stade, Entscheidung vom 28. September 2017 - 61 C 163/17 (https://dejure.org/2017,49922)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Stade liest der HUK-COBURG Allg. Vers. AG im Urteil vom 28.9.2017 - 61 C 163/17 - die Leviten und verurteilt sie zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form der restlichen konkreten und beglichenen Sachverständigenkosten sowie der weiteren fiktiven Verbringungskosten und ...

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Stade liest der HUK-COBURG Allg. Vers. AG im Urteil vom 28.9.2017 - 61 C 163/17 - die Leviten und verurteilt sie zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form der restlichen konkreten und beglichenen Sachverständigenkosten sowie der weiteren fiktiven Verbringungskosten und ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Stade, 07.12.2015 - 1 S 12/15

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Klage eines Kraftfahrzeugsachverständigen aus

    Auszug aus AG Stade, 28.09.2017 - 61 C 163/17
    Diese schätzt das Gericht gem. § 287 Abs. 1 ZPO anhand der Honorarbefragungen des Jahres 2015 durch den Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK), die ebenso wie das JVEG eine taugliche Schätzgrundlage darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 01.06.2017, Az. VII ZR 95/16; LG Stade, Az. 1 S 12/15).

    Die Entscheidung des Landgerichts Stade zum Aktenzeichen 1 S 12/15 ist hinsichtlich der dort angenommenen 0, 30 Euro pro km nicht übertragbar, weil es sich um einen Prozess des Gutachters selbst nach Abtretung der Forderung durch den Geschädigten handelte.

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Stade, 28.09.2017 - 61 C 163/17
    Die BVSK-Honorarbefragung und das JVEG sehen jeweils 0, 70 Euro pro km vor, was der Bundesgerichtshof als erforderliche Kosten nicht beanstandet hat (Urt. v. 26.04.2016, Az. VI ZR 50/15 - juris).
  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 95/16

    Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines

    Auszug aus AG Stade, 28.09.2017 - 61 C 163/17
    Diese schätzt das Gericht gem. § 287 Abs. 1 ZPO anhand der Honorarbefragungen des Jahres 2015 durch den Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK), die ebenso wie das JVEG eine taugliche Schätzgrundlage darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 01.06.2017, Az. VII ZR 95/16; LG Stade, Az. 1 S 12/15).
  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus AG Stade, 28.09.2017 - 61 C 163/17
    Einfaches Bestreiten ist insoweit nicht ausreichend (BGH, Urt. v. 19.07.2016, Az. VI ZR 491/15).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Stade, 28.09.2017 - 61 C 163/17
    Denn Verbringungskosten und UPE-Aufschläge sind nach der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts und des Landgerichts Stade (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.2008, Az. 1 U 246/07 - juris) auch bei fiktiver Abrechnung zu ersetzen, wenn sie in der jeweiligen Region bei Reparaturen regelmäßig anfallen, weil die örtlichen Werkstätten über keine eigenen Lackierereien verfügen und UPE-Aufschläge erheben.
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Stade, 28.09.2017 - 61 C 163/17
    Die Grenze der Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten ist daher regelmäßig erst dann erreicht, wenn für den Geschädigten aus seiner laienhaften Sicht offensichtlich erkennbar war, dass der Sachverständige sein Honorar willkürlich festsetzt bzw. Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen (BGH, Urt. v. 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13 - juris).
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