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AG Stadthagen, 14.04.1989 - 4 C 169/89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249; BGB § 251
Zum Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 704
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
Auszug aus AG Stadthagen, 14.04.1989 - 4 C 169/89
Ein solcher Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten ist jedoch auf den Betrag begrenzt, den eine Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert ergeben würde (vgl. BGH VersR 1985, 593 (594) = NJW 85, 2469 (2470) Weber DAR 86, 175 Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden 16. Aufl. Rdnr. 369 Palandt/Heinrichs, BGB 46. Aufl. § 251 Anm. 5 B e).