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   AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03   

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https://dejure.org/2003,27054
AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03 (https://dejure.org/2003,27054)
AG Stadtroda, Entscheidung vom 24.06.2003 - 2 C 109/03 (https://dejure.org/2003,27054)
AG Stadtroda, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 2 C 109/03 (https://dejure.org/2003,27054)
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    Aufklärungspflichten Vermieter, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
    Ein Unfallgeschädigter, der ein Ersatzfahrzeug im Rahmen der sogenannten Unfallersatztarife in der Weise angemietet habe, daß der vollen Ersatzfähigkeit seiner Kosten "nach den Grundsätzen des Senatsurteils BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958... keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken entgegenstehen, ist auch dann nicht im Rahmen der Schadensminderungspflicht gehalten, auf einen anderen Autovermieter überzuwechseln, wenn er nachträglich von einem billigeren Angebot erfährt.

    Das Vorgehen der Beklagten ist daher auch nicht unter dem Gesichtspunkt rechtmäßig, daß es die Geschädigten durch Benennung des billigsten Anbieters für Mietwagen nachträglich gleichsam "bösgläubig" zu machen versucht." Wie bereits oben ausgeführt bezogen sich die Grundsätze des Urteils von 1996 aber nur darauf, daß zum Unfallersatztarif angemietet werden dürfe und nur dann "wenn für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, daß das von ihm ausgewählte Unternehmen Mietwagensätze verlangt, die außerhalb des Üblichen liegen, darf er einen Mietvertrag zu solchen Bedingungen nicht auf Kosten des Schädigers abschließen" (BGH NJW 1996, 1958/159).

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auszug aus AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
    Dies dürfte auch der BGH gesehen haben, derallerdings in einer wettbewerbsrechtlichen Entscheidung zwischen einer Autovermietung und einem großen Versicherungsuntenehmen am 13.10.1998 (NJW 1999, 279 ff.) einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Autovermieters durch geschäftsschädigende Äußerungen eines Haftpflichtversicherers gegenüber Unfallgeschädigten bejaht hat.
  • OLG Karlsruhe, 03.02.1993 - 13 U 84/92
    Auszug aus AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
    Die Rechtsprechung geht nunmehr im wesentlichen davon aus, daß der Autovermieter gegenüber-dem Kunden "zumindest konkludent auch gewisse Beratungspflichten übernehme" (OLG Karlsruhe, DAR 1993, 229/230).
  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94

    "Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
    In einer Entscheidung vom 15.02.1996 (NJW 1996, 1965/1966) hat der BGH darüber hinaus festgestellt; daß ein vertragswidriges Verhalten des Autovermieters gegeben sein kann, wenn er trotz ausdrücklicher Frage des Kunden nicht darüber aufgeklärt hat, daß "außer dem Unfallersatztarif auch sonstige, günstigere Tarife in Betracht kommen, die zu gewähren er dann bereit sei, wenn der Kunde im voraus bezahle oder wenn dieser - beispielsweise durch Abtretung seiner Schadensersatzansprüche gegen den Versicherer (...) entsprechende Sicherheit leiste.".
  • OLG Stuttgart, 22.05.1998 - 2 U 223/97
    Auszug aus AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
    Auch das OLG Stuttgart (NZV 1999, 169/170) hat unter ausführlicher Zitierung weiterer Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß die Autovermietungen ihre Kunden vor Anmietung auf günstigere Tarife als diejenigen des Unfallersatzwagengeschäftes hinweisen müßten.
  • AG Düsseldorf, 07.03.2000 - 234 C 14676/99

    Hinweispflicht und Beratungspflicht eines Mietwagenvermieters im Hinblick auf die

    Auszug aus AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
    Mehrere Gerichte vertreten dabei zwischenzeitlich die - noch weitergehende - Auffassung, daß der Autovermieter, und zwar aufgrund der Erwartung des Mieters völlig von den Kosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung freigestellt zu werden, zudem auch darauf hinweisen müsse, daß der angebotene Unfallersatztarif über den Sätzen liege, die von den Haftpflichtversicherern übernommen würden (AG Halle-Saalkreis, Urteil vom 06.02.2003 ; 93 C 4317/01 AG Mannheim, Urteil vom 22.02.2002 - 10 C 171/01; AG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 133 f.).
  • AG Frankfurt/Main, 20.11.1998 - 32 C 2560/98
    Auszug aus AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
    In jedem Fall zu weitgehend erscheint dabei allerdings die Entscheidung des AG Frankfurt vom 20.11.1998 (NJW-RR 1999, 708/709) in der das Amtsgericht davon ausgeht, daß die.
  • OLG Koblenz, 24.01.1992 - 8 U 1559/90

    Anmietung eines Ersatzwagens; Autovermieter; Hinweispflicht

    Auszug aus AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
    Der Autovermieter habe deshalb nicht nur darauf hinzuweisen, daß es Unterschiede zwischen dem Unfallersatztarif und dem Normaltarif gebe, sondern er sei auch ungefragt auf mögliche Abrechnungsschwierigkeiten gegenüber Versicherungen im Fall der Anmietung zu einem Unfallersatztarif und im Vergleich zu diesem Tarif auf günstigere eigene Tarife des Autovermieters aufmerksam zu machen (OLG Koblenz NJW-RR 1992, 820/821).
  • AG Mannheim, 22.02.2002 - 10 C 171/01
    Auszug aus AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
    Mehrere Gerichte vertreten dabei zwischenzeitlich die - noch weitergehende - Auffassung, daß der Autovermieter, und zwar aufgrund der Erwartung des Mieters völlig von den Kosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung freigestellt zu werden, zudem auch darauf hinweisen müsse, daß der angebotene Unfallersatztarif über den Sätzen liege, die von den Haftpflichtversicherern übernommen würden (AG Halle-Saalkreis, Urteil vom 06.02.2003 ; 93 C 4317/01 AG Mannheim, Urteil vom 22.02.2002 - 10 C 171/01; AG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 133 f.).
  • LG Flensburg, 24.09.2002 - 1 S 70/02
    Auszug aus AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
    Auch das Landgericht Gera hat mehrfach in diesem Sinne entschieden (Urteil vom 22.07.1998 - Az.: 1 S 510/97 - Urteil vom 18.12.2002 -Az.: 1 S 70/02 - Beschluß vom 13.01.2003 -Az.: 1 S 324/02 - Urteil vom 19.03.2003 - Az.: 1 S 434/02).
  • LG Stuttgart, 25.07.2000 - 17 O 8/00
  • LG Gera, 29.08.2003 - 1 S 303/03
    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 24.06.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Stadtroda, 2 C 109/03, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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