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   AG Starnberg, 25.06.2013 - 2 C 281/13   

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https://dejure.org/2013,26289
AG Starnberg, 25.06.2013 - 2 C 281/13 (https://dejure.org/2013,26289)
AG Starnberg, Entscheidung vom 25.06.2013 - 2 C 281/13 (https://dejure.org/2013,26289)
AG Starnberg, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 2 C 281/13 (https://dejure.org/2013,26289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Erläuterung der Verteilung der Kaltverdunstung im Zusammenhang mit einem Nutzerwechsel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verteilungsschlüssel unverständlich: Abrechnung unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nutzerwechsel während Abrechnungszeitraum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verteilungsschlüssel unverständlich: Nebenkostenabrechnung formell unwirksam! (IMR 2014, 1003)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 17
  • NZM 2013, 789
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Flensburg, 05.03.1991 - 61 C 7/91
    Auszug aus AG Starnberg, 25.06.2013 - 2 C 281/13
    Im Zusammenhang mit der Kaltverdunstungsvorgabe muss eine aus sich heraus verständliche, erforderlichenfalls erläuterte und auch in rechnerischer Hinsicht nachvollziehbare Kostenabrechnung erfolgen (AG Flensburg WUM 1991, 702).
  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

    Auszug aus AG Starnberg, 25.06.2013 - 2 C 281/13
    Ein unverständlicher Verteilungsschlüssel ist ein formeller Fehler (BGH NJW 2008, 2258).
  • BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 268/10

    Wohnraummiete: Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung

    Auszug aus AG Starnberg, 25.06.2013 - 2 C 281/13
    Zwar genügt nach der Rechtsprechung des BGH für eine formell wirksame Abrechnung im Bereich der Heizkostenverordnung, wenn ein mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertrauter Mieter anhand der mitgeteilten Faktoren die vorgenommene Abrechnung nachprüfen kann; dass die Ermittlung der Wärmekosten ohne Kenntnis dieser Vorschriften kaum verständlich ist und die Vorschriften dem durchschnittlichen, juristisch nicht vorgebildeten Mieter regelmäßig nicht bekannt sind, kann nicht dem Vermieter angelastet werden (BGH NJW 2012, 603).
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