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   AG Staufen, 14.12.1998 - 2 C 193/98   

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https://dejure.org/1998,11606
AG Staufen, 14.12.1998 - 2 C 193/98 (https://dejure.org/1998,11606)
AG Staufen, Entscheidung vom 14.12.1998 - 2 C 193/98 (https://dejure.org/1998,11606)
AG Staufen, Entscheidung vom 14. Dezember 1998 - 2 C 193/98 (https://dejure.org/1998,11606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    BGB §§ 465, 462, 459, 242
    Wandelung eines Handy-Vertrages

  • RA Kotz

    Mobilfunkvertrag: Wandelung des Mobilfunkgeräts erfasst auch den Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kauf von Handys mit Netzkarten-Vertrag gilt als verbundenes Geschäft

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 14.10.1997 - 6 U 52/97
    Auszug aus AG Staufen, 14.12.1998 - 2 C 193/98
    Für den Beklagten als Käufer des Sofortpaketes erscheinen die beiden Verträge als ein Gesamtpaket, denn wer über Mobilfunk telefonieren will, braucht sowohl ein Gerät als auch einen Netzkartenvertrag zum Freischalten des Gerätes (OLG Nürnberg MDR 98, 429) .
  • AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07

    Widerrufsrecht bei Abgabe eines subventionierten Handys bei Abschluss eines

    Jedoch erstreckt sich in Vertragsgestaltungen wie der vorliegenden das auf den Kaufvertragsteil bezogene Teil-Widerrufsrecht nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB auch auf den Mobilfunk-Teil (vgl. Münchner Kommentar zum BGB/Wendehorst, 5. Aufl., § 312d Rdnr. 102; Palandt, 66. Aufl., § 139 BGB Rdnr. 6; Schöpflin BB 1997, 106/111 f.; im Ergebnis ebenso: Graf von Westphalen/Grote/Pohle, aaO. Seite 252 mwN.; AG Staufen CR 1999, 234; AG Osnabrück MMR 1998, 520; anders AG Düsseldorf MMR 2000, 177).
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