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   AG Steinfurt, 05.05.2022 - 21 C 1071/20   

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https://dejure.org/2022,26943
AG Steinfurt, 05.05.2022 - 21 C 1071/20 (https://dejure.org/2022,26943)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 05.05.2022 - 21 C 1071/20 (https://dejure.org/2022,26943)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 21 C 1071/20 (https://dejure.org/2022,26943)
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  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus AG Steinfurt, 05.05.2022 - 21 C 1071/20
    Hierbei dürfen jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH NZM 2014, 747; BVerfG NJW 1980, 1617; NJW-RR 1993, 1485).

    Das Gesetz verlangt nur, dass die Wohnungen "vergleichbar" und nicht "entsprechend" (BVerfG NJW 1980, 1617) oder "identisch" (BVerfG NJW-RR 1993, 1485) sein müssen.

    Grundsätzlich ist eine Mieterhöhungserklärung deshalb auch dann wirksam, wenn die genannten Vergleichswohnungen nicht bezüglich aller Wohnwertmerkmale mit der Wohnung des Mieters übereinstimmen (BVerfGE 53, 352, 359).

  • BVerfG, 08.09.1993 - 1 BvR 1331/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung eines

    Auszug aus AG Steinfurt, 05.05.2022 - 21 C 1071/20
    Hierbei dürfen jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH NZM 2014, 747; BVerfG NJW 1980, 1617; NJW-RR 1993, 1485).

    Das Gesetz verlangt nur, dass die Wohnungen "vergleichbar" und nicht "entsprechend" (BVerfG NJW 1980, 1617) oder "identisch" (BVerfG NJW-RR 1993, 1485) sein müssen.

  • BGH, 08.04.2014 - VIII ZR 216/13

    Wohnraummiete: Wirksamkeit eines unter Angabe von Vergleichswohnungen erklärten

    Auszug aus AG Steinfurt, 05.05.2022 - 21 C 1071/20
    Hierbei dürfen jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH NZM 2014, 747; BVerfG NJW 1980, 1617; NJW-RR 1993, 1485).

    Denn die Angabe von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsverlangen dient nicht dem Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern soll dem Mieter lediglich Hinweise auf die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens geben und ihn in die Lage versetzen, dieses zumindest ansatzweise nachzuvollziehen (BGH WuM 2020, 86; WuM 2014, 494).

  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 236/18

    Bezugnahme zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf entsprechende

    Auszug aus AG Steinfurt, 05.05.2022 - 21 C 1071/20
    Denn die Angabe von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsverlangen dient nicht dem Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern soll dem Mieter lediglich Hinweise auf die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens geben und ihn in die Lage versetzen, dieses zumindest ansatzweise nachzuvollziehen (BGH WuM 2020, 86; WuM 2014, 494).
  • BVerfG, 12.05.1993 - 1 BvR 442/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 Satz 2 MHG

    Auszug aus AG Steinfurt, 05.05.2022 - 21 C 1071/20
    Es ist zulässig, dass die Vergleichswohnungen aus dem Bestand des Vermieters stammen (BVerfG NJW 1993, 2039).
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