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AG Stockach, 11.05.2005 - 1 C 353/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftung bei Verkehrsunfall: Verneinung einer Mithaftung bei Auffahrunfall wegen plötzlichem Abbremsen des Vordermannes vor einem Dachs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei einem in Folge eines plötzlichen Abbremsens des Vordermanns vor einem Dachs entstandenen Auffahrunfall
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Haftung für Auffahrunfall infolge starken Bremsens des Vordermanns wegen eines die Straße querenden Tieres
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
Auszug aus AG Stockach, 11.05.2005 - 1 C 353/04
Dabei spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den von hinten Auffahrenden; die Beklagten müssten zur Erschütterung des Anscheinsbeweises einen abweichenden Ablauf oder dessen ernsthafte Möglichkeit beweisen (BGH NZV 1989, 105, 106). - BGH, 25.06.2003 - IV ZR 276/02
Haftung für Rettungshandlungen eines Dritten
Auszug aus AG Stockach, 11.05.2005 - 1 C 353/04
Für diese Beurteilung bedarf es nicht der Einholung eines Sachverständigengutachtens (BGH NJW 2003, 2903, 2904).