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   AG Stockach, 29.01.2016 - 1 C 159/15   

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https://dejure.org/2016,14812
AG Stockach, 29.01.2016 - 1 C 159/15 (https://dejure.org/2016,14812)
AG Stockach, Entscheidung vom 29.01.2016 - 1 C 159/15 (https://dejure.org/2016,14812)
AG Stockach, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 1 C 159/15 (https://dejure.org/2016,14812)
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  • KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86

    Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus AG Stockach, 29.01.2016 - 1 C 159/15
    Allerdings geht das erkennende Gericht davon aus, dass derjenige, der unter Verstoß gegen die Gebote der Rückschau und der rechtzeitigen Ankündigung - grob verkehrswidrig - zum Überholen ansetzt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein haftet, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges anzurechnen ist (KG, Urt. v. 21.11.1985 - 12 U 3953/84 und KG Urt. v. 11.5. 1987 - 12 U 5595/86; KG NJW-RR 87, 1251).
  • KG, 21.11.1985 - 12 U 3953/84
    Auszug aus AG Stockach, 29.01.2016 - 1 C 159/15
    Allerdings geht das erkennende Gericht davon aus, dass derjenige, der unter Verstoß gegen die Gebote der Rückschau und der rechtzeitigen Ankündigung - grob verkehrswidrig - zum Überholen ansetzt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein haftet, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges anzurechnen ist (KG, Urt. v. 21.11.1985 - 12 U 3953/84 und KG Urt. v. 11.5. 1987 - 12 U 5595/86; KG NJW-RR 87, 1251).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus AG Stockach, 29.01.2016 - 1 C 159/15
    Insoweit hat der Kläger zu Recht darauf hingewiesen, dass das Überholen mehrerer Fahrzeuge (Kolonne) nicht verboten ist (KG DAR 02, 557).
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 46/85

    Unabwendbarkeit eines Unfalls beim Überholen nach Ende eines Überholverbotes;

    Auszug aus AG Stockach, 29.01.2016 - 1 C 159/15
    Aus einer Fahrzeugschlange heraus darf in der Regel zuerst derjenige überholen, der zuerst unter Anzeige ordnungsgemäß dazu angesetzt hat (BGH NJW 1987, 322), jedoch dann nicht, wenn Vorausfahrende ihre Überholabsicht ebenfalls bereits anzeigen.
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