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AG Stockach, 31.03.2004 - 1 C 175/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Stockach, 31.03.2004 - 1 C 175/03
- LG Konstanz, 13.10.2004 - 11 S 59/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Zwickau, 24.06.2003 - 6 S 67/03
Auszug aus AG Stockach, 31.03.2004 - 1 C 175/03
Danach hat der Kläger den zuerkannten Anspruch als Zahlungsanspruch; er muss sich nicht auf einen Freistellungsanspruch verweisen lassen ( LG Zwickau NZV 2003, 585 [LG Zwickau 24.06.2003 - 6 S 67/03] ). - BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Stockach, 31.03.2004 - 1 C 175/03
Der Kläger hat Anspruch auf Ersatz der objektiv erforderlichen Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand zur Schadensbeseitigung ( § 249 Satz 2 BGB in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung, Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB), also derjenigen Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (hierzu und zum folgenden BGH NJW 1996, 1958 [BGH 07.05.1996 - VI ZR 138/95] ).
- LG Konstanz, 13.10.2004 - 11 S 59/04 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Stockach vom 31.03.2004 -1 C 175/03 - wird zurückgewiesen.