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   AG Stollberg, 10.08.2006 - 3 C 451/05   

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AG Stollberg, 10.08.2006 - 3 C 451/05 (https://dejure.org/2006,46436)
AG Stollberg, Entscheidung vom 10.08.2006 - 3 C 451/05 (https://dejure.org/2006,46436)
AG Stollberg, Entscheidung vom 10. August 2006 - 3 C 451/05 (https://dejure.org/2006,46436)
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  • urteile-network.de PDF

    Reparaturkosten, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen

 
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  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Stollberg, 10.08.2006 - 3 C 451/05
    Wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten seit Oktober 2004 a usführ t (vgl. zuletz t Urteil vom 09.05.2006, Az.: VI ZR 117/05), kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.
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