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AG Stollberg, 10.08.2006 - 3 C 451/05 |
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Reparaturkosten, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen
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- BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Stollberg, 10.08.2006 - 3 C 451/05
Wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten seit Oktober 2004 a usführ t (vgl. zuletz t Urteil vom 09.05.2006, Az.: VI ZR 117/05), kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.