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   AG Stolzenau, 28.12.2010 - 7 M 917/10   

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https://dejure.org/2010,75053
AG Stolzenau, 28.12.2010 - 7 M 917/10 (https://dejure.org/2010,75053)
AG Stolzenau, Entscheidung vom 28.12.2010 - 7 M 917/10 (https://dejure.org/2010,75053)
AG Stolzenau, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - 7 M 917/10 (https://dejure.org/2010,75053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nichtvorhandensein von Ersatzwohnraum kann nicht als "ganz besonderer Umstand" i.S.v. § 765a ZPO bei einer Räumungsvollstreckung gesehen werden; Nichtvorhandensein von Ersatzwohnraum als "ganz besonderer Umstand" i.S.v. § 765a ZPO bei einer Räumungsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtvorhandensein von Ersatzwohnraum kann nicht als "ganz besonderer Umstand" i.S.v. § 765a ZPO bei einer Räumungsvollstreckung gesehen werden; Nichtvorhandensein von Ersatzwohnraum als "ganz besonderer Umstand" i.S.v. § 765a ZPO bei einer Räumungsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 765a
    Nichtvorhandensein von Ersatzwohnraum kann nicht als "ganz besonderer Umstand" i.S.v. § 765a ZPO bei einer Räumungsvollstreckung gesehen werden; Nichtvorhandensein von Ersatzwohnraum als "ganz besonderer Umstand" i.S.v. § 765a ZPO bei einer Räumungsvollstreckung

  • rechtsportal.de

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Nürnberg, 20.09.2011 - 1 K 13/08

    Kein Anspruch auf einen niedrigeren Körperschaftsteuersatz für beschränkt

    Auszug aus AG Stolzenau, 28.12.2010 - 7 M 917/10
    Stolzenau -1 K 13/08 - Zuschlagsbeschluss vom 31.08.2010, zugestellt am 18.11.2010.
  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 2 UF 216/12

    Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen

    Hinsichtlich der Rückstände sind die bis zur Antragseinreichung bereits geleisteten Zahlungen auch für den Streitwert relevant (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Juli 2011 - 2 WF 70/11 - JurBüro 2011, 529).
  • OLG Hamm, 17.09.2013 - 6 WF 191/13

    Verfahrenswert eines Stufenantrags auf Zahlung von Unterhalt

    Demgemäß setzen teilweise freiwillige Zahlungen den Gegenstandswert nicht herab, solange der Zahlungsantrag auf den gesamten Betrag lautet (OLG Hamburg MDR 2013, 600; OLG Celle FamRZ 2003, 465 und 1683; OLG Celle FamRZ 2011, 1809; OLG Karlsruhe JurBüro 2011, 529; Meyer, GKG/FamGKG, 13. Auflage 2012, § 51 FamGKG Rn. 14; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, § 51 FamGKG Rn. 13; Gerhardt-Keske, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Auflage 2013, 17. Kapitel Rn. 40).
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