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AG Stralsund, 02.11.2020 - 317 Cs 35/19 |
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Verfahrensgang
- AG Stralsund, 02.11.2020 - 317 Cs 35/19
- LG Stralsund, 24.11.2020 - 23 Qs 22/20
Wird zitiert von ...
- LG Stralsund, 24.11.2020 - 23 Qs 22/20
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stralsund vom 02.11.2020, Az. 317 Cs 35/19 jug wird als unbegründet verworfen.Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers (Bi. 120 d.A.) richtet sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stralsund vom 02.11.2020, Az. 317 Cs 35/19 jug, dem Verteidiger am 10.11.2020 zugestellt, in dem der Antrag des Beschwerdeführers vom 07.10.2020 ihm, Rechtsanwalt pp.