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   AG Stralsund, 08.11.2017 - 16 C 1085/17   

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https://dejure.org/2017,55326
AG Stralsund, 08.11.2017 - 16 C 1085/17 (https://dejure.org/2017,55326)
AG Stralsund, Entscheidung vom 08.11.2017 - 16 C 1085/17 (https://dejure.org/2017,55326)
AG Stralsund, Entscheidung vom 08. November 2017 - 16 C 1085/17 (https://dejure.org/2017,55326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 2 Buchst a EGV 261/2004, Art 2 Buchst b EGV 261/2004, Art 5 EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 EGV 261/2004
    Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen einer Flugannullierung nach der Fluggastrechteverordnung: Rechtsscheinhaftung eines "ausführenden Luftfahrtunternehmen" ohne gültige Betriebserlaubnis des Luftfahrtbundesamtes

  • reise-recht-wiki.de

    Rechtsscheinhaftung des Luftfahrtunternehmens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.09.2010 - C-149/10

    Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus AG Stralsund, 08.11.2017 - 16 C 1085/17
    Diesen Erwägungsgründen ist insoweit Rechnung zu tragen, dass die Auslegung der Vorschriften in einer Weise zu erfolgen hat, die ihre Gültigkeit nicht in Frage stellt und im Einklang mit dem gesamten Primärrecht steht sowie die sich aus den Erwägungsgründen ergebenden Ziele in den Vordergrund stellt (EuGH 16.9.2010 - C-149/10, EuZW 2011, 62 Rn. 43 - Chatzi/Ypourgos Oikonomikon; 31.1.2013 - C-12/11, NJW 2013, 921= RRa 2013, 81 - McDonagh/Ryanair).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus AG Stralsund, 08.11.2017 - 16 C 1085/17
    Diesen Erwägungsgründen ist insoweit Rechnung zu tragen, dass die Auslegung der Vorschriften in einer Weise zu erfolgen hat, die ihre Gültigkeit nicht in Frage stellt und im Einklang mit dem gesamten Primärrecht steht sowie die sich aus den Erwägungsgründen ergebenden Ziele in den Vordergrund stellt (EuGH 16.9.2010 - C-149/10, EuZW 2011, 62 Rn. 43 - Chatzi/Ypourgos Oikonomikon; 31.1.2013 - C-12/11, NJW 2013, 921= RRa 2013, 81 - McDonagh/Ryanair).
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus AG Stralsund, 08.11.2017 - 16 C 1085/17
    Die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts sind bei der Auslegung aller gemeinschaftlichen Regelungen zu beachten (EuGH Urt. v. 18.10.1989, Rs. 374/87 Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Rn. 28).
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