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AG Stralsund, 11.09.2020 - 10 VI 187/20 |
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Verfahrensgang
- AG Stralsund, 11.09.2020 - 10 VI 187/20
- OLG Rostock, 08.02.2022 - 3 W 143/20
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 08.02.2022 - 3 W 143/20
Auslegung einer letztwilligen Zuwendung als Erbeinsetzung
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Stralsund - Zweigstelle Bergen auf Rügen - vom 11.9.2020, Az. 10 VI 187/20, aufgehoben.Die Antragsgegnerin beantragt, den Beschluss des Amtsgerichts Stralsund - Zweigstelle Bergen auf Rügen - vom 21.8.2020 (meint nach Berichtigung: 11.9.2020), Az. 10 VI 187/20, aufzuheben und den Erbscheinsantrag des Antragstellers zurückzuweisen.