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AG Stralsund, 18.06.2013 - 16 OWi 1105/12 |
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Verfahrensgang
- AG Stralsund, 18.06.2013 - 16 OWi 1105/12
- OLG Rostock, 10.10.2013 - 2 Ss OWi 152/13
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 10.10.2013 - 2 Ss OWi 152/13
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines vom …
Verteidiger: Rechtsanwalt Stefan Blume in Stralsund wegen vorsätzlicher Verkehrsordnungswidrigkeit hat der Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Rostock durch den Richter am Oberlandesgericht auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Stralsund vom 18.06.2013 - 16 OWi 1105/12 - auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft am 10. Oktober 2013 beschlossen:.Das Amtsgericht Stralsund verhängte gegen den Betroffenen mit Urteil vom 18.06.2013 - 16 OWi 1105/12 - wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR sowie ein Fahrverbot von drei Monaten.