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   AG Stralsund, 25.02.2016 - 21 C 35/15   

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https://dejure.org/2016,3236
AG Stralsund, 25.02.2016 - 21 C 35/15 (https://dejure.org/2016,3236)
AG Stralsund, Entscheidung vom 25.02.2016 - 21 C 35/15 (https://dejure.org/2016,3236)
AG Stralsund, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 21 C 35/15 (https://dejure.org/2016,3236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vom Bürgermeister erklärte Kündigung ist auch ohne Vollmacht wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vom Bürgermeister erklärte Kündigung ist auch ohne Vollmacht wirksam! (IMR 2016, 1111)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 17.02.1999 - 2 U 37/98
    Auszug aus AG Stralsund, 25.02.2016 - 21 C 35/15
    Diese Entscheidungen betreffen aber landesrechtliche Vorschriften, die - anders als § 38 Abs. 6 KV M-V und die gleichlautenden Parallelreglung z.B. des § 143 Abs. 2 KV M-V - gerade ausdrücklich für den Umfang der Vertretungsmacht nach außen auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Angelegenheit der laufenden Verwaltung abstellen (so z. B. § 71 Abs. 2 S. 3 HessGO und dazu OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2015 - 19 U 19/15 [Juris; Tz. 25], oder Art. 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 39 Abs. 2, 2. Halbs. BayGO und dazu OLG München, FamRZ 2015, 2186 [Juris; Tz. 29 ff.]; ähnlich auch die Sachlage nach niedersächsischem Recht bei OLG Celle, Urteil vom 17.02.1999 - 2 U 37/98, NVwZ-RR 2000, 105).

    Insoweit kann letztlich offen bleiben, ob die Einschätzung des erkennenden Gerichtes bzw. des vormaligen Amtsgerichts Bergen auf Rügen in den vorausgegangenen Verfahren, dass die in Rede stehenden Pachtvertragskündigungen durchweg eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung dargestellt hätten (so u.a. AG Bergen auf Rügen, Urteil vom 12.09.2012 - 21 C 42/12, S. 4 [Punkt I.3.a], unter Bezug auf OLG Celle, Urteil vom 17.02.1999 - 2 U 37/98, NVwZ-RR 2000, 105 [Juris; Tz. 6 f.]), was bisher auch die zuständige Berufungskammer des Landgerichts Stralsund stets ebenso beurteilt hat, zutrifft oder ob womöglich aus der Vielzahl der Kündigungen geschlussfolgert werden kann, dass kein laufendes Verwaltungsgeschäft mehr vorgelegen habe.

  • OLG Frankfurt, 30.09.2015 - 19 U 19/15

    Maklervertrag und Schriftformerfordernis nach § 71 II 1 HGO

    Auszug aus AG Stralsund, 25.02.2016 - 21 C 35/15
    Diese Entscheidungen betreffen aber landesrechtliche Vorschriften, die - anders als § 38 Abs. 6 KV M-V und die gleichlautenden Parallelreglung z.B. des § 143 Abs. 2 KV M-V - gerade ausdrücklich für den Umfang der Vertretungsmacht nach außen auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Angelegenheit der laufenden Verwaltung abstellen (so z. B. § 71 Abs. 2 S. 3 HessGO und dazu OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2015 - 19 U 19/15 [Juris; Tz. 25], oder Art. 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 39 Abs. 2, 2. Halbs. BayGO und dazu OLG München, FamRZ 2015, 2186 [Juris; Tz. 29 ff.]; ähnlich auch die Sachlage nach niedersächsischem Recht bei OLG Celle, Urteil vom 17.02.1999 - 2 U 37/98, NVwZ-RR 2000, 105).
  • VG Saarlouis, 11.12.2015 - 3 K 33/15

    Klage eines Bürgermeisters bzw. einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid

    Auszug aus AG Stralsund, 25.02.2016 - 21 C 35/15
    Allenfalls in besonderen Ausnahmekonstellationen kann unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches etwas anderes gelten und damit das Auftreten nach außen trotz vorhandener Vertretungsmacht unwirksam sein, wenn ein Gemeindevertretungsbeschluss fehlt (vgl. z.B. VG Saarlouis, Urteil vom 11.12.2015 - 3 K 33/15 [Juris; Tz. 27]).
  • BGH, 12.08.2009 - XII ZR 76/08

    Herausgabe einer Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des

    Auszug aus AG Stralsund, 25.02.2016 - 21 C 35/15
    Es kommt also entgegen der Auffassung des Beklagten - anders als gegebenenfalls im Bereicherungsrecht bzw. als im Falle des lediglich bereicherungsrechtlich haftenden unentgeltlichen Besitzers nach § 988 BGB und womöglich auch anders als im Deliktsrecht - nicht darauf an, ob der Eigentümer (oder ein Dritter) die Nutzungen nach Art und Umfang so gezogen hätte wie der Besitzer oder, aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, so hätte ziehen können (BGH, Urteil vom 12.08.2009 - XII ZR 76/08, NJW-RR 2009 [Juris; Tz. 25]; Gursky, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 987 Rdnr. 9; Baldus, in: MünchKommBGB, 05. Aufl. 2009, § 987 Rdnr. 19; Bassenge, a.a.O., § 987 Rdnr. 4, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 27.03.2015 - 3 B 153/15

    Antragsbefugnis obligatorisch Berechtigter im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus AG Stralsund, 25.02.2016 - 21 C 35/15
    Insgesamt treffend bringt es z. B. der VGH Kassel (BauR 2015, 1276 [Juris; Tz. 12]) auf den Punkt, indem er - konkret auch, wie hier, für eine Pachtvertragskündigung - ausführt:.
  • OLG Rostock, 20.04.2010 - 5 W 14/10

    Passivlegitimation der Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bei Verletzung der

    Auszug aus AG Stralsund, 25.02.2016 - 21 C 35/15
    Es erscheint zur Wahrung der gemeindlichen Rechtsposition durchaus ausreichend, wenn die Bindung des Amtes an die Beschlüsse der Gemeindevertretung außerhalb der laufenden Verwaltungsangelegenheiten (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20.04.2010 - 5 W 14/10 [Juris; Tz. 5]), die Ausfluss der verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsautonomie der Gemeinde ist, dadurch geschützt wird, dass Sanktionen im Innenverhältnis zwischen Amt und Gemeinde wirken, z.B. im Wege disziplinarischer oder sonst dienstaufsichtlicher Belangung der Amtsmitarbeiter oder ggf. auch in Gestalt von Schadensersatzansprüchen der Gemeinde gegen das Amt wegen der Verletzung der aus § 127 Abs. 1 S. 2 KV M-V folgenden Pflicht des Amtes, außerhalb des Bereiches der laufenden Angelegenheiten einen Gemeindevertretungsbeschluss einzuholen und zu befolgen.
  • OLG München, 18.05.2015 - 34 Wx 116/15

    Erledigung, Grundbuch, Oberbürgermeister

    Auszug aus AG Stralsund, 25.02.2016 - 21 C 35/15
    Diese Entscheidungen betreffen aber landesrechtliche Vorschriften, die - anders als § 38 Abs. 6 KV M-V und die gleichlautenden Parallelreglung z.B. des § 143 Abs. 2 KV M-V - gerade ausdrücklich für den Umfang der Vertretungsmacht nach außen auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Angelegenheit der laufenden Verwaltung abstellen (so z. B. § 71 Abs. 2 S. 3 HessGO und dazu OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2015 - 19 U 19/15 [Juris; Tz. 25], oder Art. 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 39 Abs. 2, 2. Halbs. BayGO und dazu OLG München, FamRZ 2015, 2186 [Juris; Tz. 29 ff.]; ähnlich auch die Sachlage nach niedersächsischem Recht bei OLG Celle, Urteil vom 17.02.1999 - 2 U 37/98, NVwZ-RR 2000, 105).
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