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   AG Straubing, 07.10.2014 - 4 C 942/14   

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https://dejure.org/2014,48789
AG Straubing, 07.10.2014 - 4 C 942/14 (https://dejure.org/2014,48789)
AG Straubing, Entscheidung vom 07.10.2014 - 4 C 942/14 (https://dejure.org/2014,48789)
AG Straubing, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 4 C 942/14 (https://dejure.org/2014,48789)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung der vorher gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenm Recht verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Straubing, 07.10.2014 - 4 C 942/14
    Der Geschädigte muss keine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben, sondern darf sich idR damit begnügen, den ihm in seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen (BGH r + s 2014, 203, 204).

    Dabei bietet nach der neueren Rechtsprechung des BGH bereits die Vorlage einer Rechnung des Sachverständigen bei der Schadensschätzung ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen Geldbetrages" iSv § 249 II BGB, schlagen sich doch in ihr die besonderen Umstände des Einzelfalles einschließlich der - vor dem Hintergrund der subjektbezogenen Schadensbetrachtung relevanten - beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten nieder (BGH r + s 2014, 203, 204).

    Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit der angefertigten Anzahl der Fotos bzw. Abschriften reicht grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen (BGH r + s 2014, 203, 204).

    Wie der BGH festgestellt hat (BGH r + s 2014, 203, 204), darf sich der Geschädigte damit begnügen, den ihm in seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Straubing, 07.10.2014 - 4 C 942/14
    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (BGH NJW 2007, 1450).

    Wie der BGH dargelegt hat, ist eine Vergleichbarkeit mit der für Mietwagen geltenden Marktsituation bei der Erstellung von Kfz-Gutachten bislang nicht zu konstatieren (vgl. BGH NJW 2007, 1450, 1452).

  • LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus AG Straubing, 07.10.2014 - 4 C 942/14
    Diese Befragung stellt nach Auffassung des Gerichts eine geeignete Schätzgrundlage dar (so zB auch LG Dortmund NJW-RR 2011, 321).

    Dies gilt ebenso für Schreibkosten und Kosten für Anfragen bei Datenbanken und Dritten (zu deren Ersatzfähigkeit vergleiche LG Dortmund NJW-RR 2011, 321 ff sowie LG Regensburg vom 9.1.2014, Az: 2 S 281/13), da auch hierauf der Geschädigte keinen Einfluß hat.

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