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   AG Straubing, 17.09.2015 - 002 C 919/15   

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https://dejure.org/2015,35547
AG Straubing, 17.09.2015 - 002 C 919/15 (https://dejure.org/2015,35547)
AG Straubing, Entscheidung vom 17.09.2015 - 002 C 919/15 (https://dejure.org/2015,35547)
AG Straubing, Entscheidung vom 17. September 2015 - 002 C 919/15 (https://dejure.org/2015,35547)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Straubing verurteilt mit hervorragender Begründung die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse mit Urteil vom 17.9.2015 - 002 C 919/15 - zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten und verneint die Anwendbarkeit des JVEG.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Straubing verurteilt mit hervorragender Begründung die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse mit Urteil vom 17.9.2015 - 002 C 919/15 - zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten und verneint die Anwendbarkeit des JVEG.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Straubing, 17.09.2015 - 2 C 919/15
    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (BGH NJW 2007, 1450).

    Soweit in Teilen der Instanzrechtsprechung hinsichtlich der Nebenkosten eine entsprechende Anwendung des JVEG vertreten wird (so etwa AG Eggenfelden, Urteil vom 28.4.2010, Az.: 3 C 167/10), steht dies im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 1450).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Straubing, 17.09.2015 - 2 C 919/15
    d) Es kann dahinstehen, ob der Geschädigte die Sachverständigenkosten bereits bezahlt hat oder nicht Denn ein jedenfalls bestehender Freistellungsanspruch wandelt sich bei der hier gegebenen ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung gem. § 250 BGB in einen Zahlungsanspruch um (BGH NJW 2004, 1868).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Straubing, 17.09.2015 - 2 C 919/15
    So hat auch das OLG Sachsen-Anhalt (NZV 2006, 546) gegen eine Anwendung des § 315 BGB bei Sicherungsabtretung entschieden (so auch die klägerseits zitierten Urteile des AG Straubing).
  • LG Bochum, 19.04.2013 - 5 S 135/12

    Bestimmung der Höhe der erstattungsfähigen Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Straubing, 17.09.2015 - 2 C 919/15
    c) Darüber hinaus ist es der Beklagten im Verhältnis zum Geschädigten auch verwehrt, sich auf eine vermeintliche Überhöhung der Sachverständigen gebühren zu berufen (Palandt-Heinrichs, § 249 BGB Rn. 58; LG Bochum NJW 2013, 3666).
  • AG Hamburg-Altona, 21.03.2013 - 316 C 391/12
    Auszug aus AG Straubing, 17.09.2015 - 2 C 919/15
    Diese setzen aber aus verschiedenen Positionen zusammen, aus denen sich der Gesamtaufwand zusammensetzt (AG Hamburg-Altona, NZV 2014, 133).
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