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AG Straubing, 26.07.2017 - 003 F 1067/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Straubing, 26.07.2017 - 003 F 1067/04
- OLG Nürnberg, 26.10.2017 - 10 UF 1116/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.02.2017 - XII ZB 405/16
Versorgungsausgleichssache: Geltung der Beschwerdefristen für einen nicht als …
Auszug aus AG Straubing, 26.07.2017 - 3 F 1067/04
Entsprechend hat der BGH nunmehr auch in dem von Antragsgegnerseite zitierten Beschluss vom 15.02.2017 (FamRZ 2017, 727) entschieden. - BGH, 27.10.2010 - XII ZB 136/09
Ehescheidungsverfahren: Hauptsacheerledigung beim Versterben einer Partei vor …
Auszug aus AG Straubing, 26.07.2017 - 3 F 1067/04
Die Frage, ob ein Ehegatte geschieden oder verwitwet ist, ist von erheblicher Bedeutung, vgl. BGH FamRZ 2011, 31. - BGH, 29.09.1993 - XII ZB 49/93
Bestimmung des Adressaten für die Zustellung des Urteils; Voraussetzungen des …
Auszug aus AG Straubing, 26.07.2017 - 3 F 1067/04
Soweit in § 517 ZPO a.F. geregelt ist, dass die Berufungsfrist im Interesse der Rechtssicherheit spätestens fünf Monate nach Urteilsverkündung beginnt, gilt dies nur, wenn der Rechtsmittelberechtigte bereits an der Familiensache beteiligt war, weil ihm nur dann die entsprechende Informationslast auferlegt werden kann, BGH NJW-RR 1994, 127.