Rechtsprechung
AG Strausberg, 26.08.2021 - 29 F 103/21 |
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 26.08.2021 - 29 F 103/21
- OLG Brandenburg, 05.11.2021 - 13 UF 122/21
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 13 UF 121/21
Übertragung des Rechts zur alleinigen Ausübung der Schulwahl Verstoß gegen die …
In einem seit Mai 2021 beim Amtsgericht Strausberg anhängigen Hauptsacheverfahren umgekehrten Rubrums (29 F 103/21) hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 26.08.2021 die wechselseitigen Anträge der Eltern auf Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis über die Schulwahl abgewiesen.Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 04.08.2021 (Bl. 1) hat die Antragstellerin unter Hinweis auf eine im erstinstanzlich anhängigen Hauptsacheverfahren (29 F 103/21) auf den 26.08.2021 und damit auf einen Zeitpunkt nach Beginn des Schuljahrs terminierte persönliche Anhörung der Beteiligten die Entscheidung über die Alleinentscheidungsbefugnis betreffend des Melderechts und der Schulwahl im Wege der einstweiligen Entscheidung beantragt.
Durch den angefochtenen Beschluss vom 26.08.2021 (Bl. 55) hat das Amtsgericht nach persönlicher Anhörung der Beteiligten (Bl. 54) den Antrag unter Hinweis auf die im Parallelverfahren zum Aktenzeichen 29 F 103/21 erfolgte Entscheidung in der Hauptsache abgewiesen.