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   AG Stuttgart, 06.07.2018 - 45 C 3863/17   

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https://dejure.org/2018,28431
AG Stuttgart, 06.07.2018 - 45 C 3863/17 (https://dejure.org/2018,28431)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.2018 - 45 C 3863/17 (https://dejure.org/2018,28431)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - 45 C 3863/17 (https://dejure.org/2018,28431)
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Volltextveröffentlichung

  • IWW

    Unfallregulierung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Reparaturkosten nach Unfall: Typisches Werkstattrisiko wenn Heckscheibe bei Ausbau reisst

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Reparaturkosten nach Unfall: Typisches Werkstattrisiko wenn Heckscheibe bei Ausbau reisst

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallschaden repariert, Heckscheibe beschädigt - Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt das "Werkstattrisiko"

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Werkstattrisiko liegt beim Schädiger - Unfallverursacher hat Schadenersatzanspruch bei Beschädigungen während der Reparatur

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Stuttgart, 06.07.2018 - 45 C 3863/17
    Dies darf nicht zulasten des Geschädigten gehen, welcher ansonsten einen Teil seiner aufgewendeten Kosten nicht ersetzt bekommen würde (vgl. BGH, NJW 1975, S. 160; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).

    Dem Schädiger entsteht hierdurch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt verlangen kann (OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Stuttgart, 06.07.2018 - 45 C 3863/17
    Dies darf nicht zulasten des Geschädigten gehen, welcher ansonsten einen Teil seiner aufgewendeten Kosten nicht ersetzt bekommen würde (vgl. BGH, NJW 1975, S. 160; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Stuttgart, 06.07.2018 - 45 C 3863/17
    Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, S. 302, 304).
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