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   AG Stuttgart, 07.10.2019 - 45 C 209/19   

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https://dejure.org/2019,37393
AG Stuttgart, 07.10.2019 - 45 C 209/19 (https://dejure.org/2019,37393)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 07.10.2019 - 45 C 209/19 (https://dejure.org/2019,37393)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - 45 C 209/19 (https://dejure.org/2019,37393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Wilde Behauptungen zu Schwacke, Überdrüssigkeit und eigene "Sachkunde" führen zu Fracke -> ->... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Winterreifen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 20.12.2017 - 4 U 143/17

    Amtshaftung eine Gemeinde in Baden-Württemberg wegen Beschädigung eines

    Auszug aus AG Stuttgart, 07.10.2019 - 45 C 209/19
    Damit kann die Klägerin in jedem Fall den gegenüber dem konkreten Mietpreis günstigeren Normaltarif ersetzt verlangen, der Grundlage ihrer Schadensbe- C 209119 e Seile 5 - rechnung ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 20. Dezember 2017 -4 U 143/17 -, Rn. 71-72, juris) Darüber hinausgehende, bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweiss nicht erforderliche Mietwagenpreise kann der Geschädigte nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für in bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (BGH NJW 2013, 1539).

    am keine bessere Möglichkeit vorhanden ist - die Klägerin hat keine hinreichend substantiierten Angaben zu den von Ihr tatsächlich am Markt im Wettbewerb erzielten Preisen gemacht - hält sie es für sachgerecht, zwecks Ausgleichs der jeweiligen Schwächen beide Listen so zu kombinieren, dass als Schätzungsgrundlage das aus der Summe der beiden Grundmietpreise gebildete arithmetische Mille! gebildet wird ("Fracke"); Hierdurch wird das Risiko einer fehlerhaften Schätzung aufgrund einer der beiden Erhebungen, die sich beide grundsätzlicher Kritik ausgesetzt sehen und regelmäßig zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen kommen, minimiert (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2017, 4 U 143/17).

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Stuttgart, 07.10.2019 - 45 C 209/19
    Damit kann die Klägerin in jedem Fall den gegenüber dem konkreten Mietpreis günstigeren Normaltarif ersetzt verlangen, der Grundlage ihrer Schadensbe- C 209119 e Seile 5 - rechnung ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 20. Dezember 2017 -4 U 143/17 -, Rn. 71-72, juris) Darüber hinausgehende, bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweiss nicht erforderliche Mietwagenpreise kann der Geschädigte nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für in bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (BGH NJW 2013, 1539).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Stuttgart, 07.10.2019 - 45 C 209/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, NJW 2013, 1870. Rn. 15 mwN) kann der Geschädigte vom Schädiger nach 8 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein versländiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.
  • LG Frankfurt/Main, 31.01.2019 - 21 O 317/18

    Zur Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Unfall

    Auszug aus AG Stuttgart, 07.10.2019 - 45 C 209/19
    Das erkennende Gericht schließt sich auch ausdrücklich der nunmehr von sämtlichen Berufungskammern des LG Frankfurt vertretenen Meinung an, dass eine Erhebung von Preisen ohne Einbeziehung des Internets, wie sie die Schwacke-Erhebung durchführt, nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr zu rechlfertigen ist (siehe nur LS Frankfurt, Urteil vom 31.01.2019, Az.: 2-21 O 317/18).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Stuttgart, 07.10.2019 - 45 C 209/19
    Es wird Insoweit auch auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 5.3.2019 (NJW-RR 2019, 731) zur Akzeptanz von Leitentscheidungen und zum möglichen Absehen von solchen etwa durch das OLG Nürnberg, Bezug genommen.
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