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   AG Stuttgart, 09.02.2021 - 37 C 1506/19   

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https://dejure.org/2021,23505
AG Stuttgart, 09.02.2021 - 37 C 1506/19 (https://dejure.org/2021,23505)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2021 - 37 C 1506/19 (https://dejure.org/2021,23505)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 37 C 1506/19 (https://dejure.org/2021,23505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 535 BGB, § 536 BGB, §§ 536 ff BGB, § 536b BGB, § 812 BGB
    Anspruch auf Mietminderung und Mängelbeseitigung wegen Schimmelbefall in einer Mietwohnung

  • mietrechtsiegen.de

    Schimmel in Wohnung: Mietminderung & Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter muss Mietobjekt in mangelfreiem Zustand belassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 271/17

    "Schimmelpilzgefahr": Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei Einhaltung des im

    Auszug aus AG Stuttgart, 09.02.2021 - 37 C 1506/19
    Diese rechtsverbindliche Feststellung kann durch eine Leistungsklage nicht erreicht werden, weil insoweit die Minderung der Miete nur eine nicht in Rechtskraft erwachsende Vorfrage darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 271/17, NJW 2019, 507 Rn. 16, beck-online).

    Dabei ist nach der Verkehrsanschauung grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen (BGH, Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 271/17, NJW 2019, 507 Rn. 21-24, beck-online).

    Ein Mangel, welcher die Tauglichkeit der Wohnung mindert, ist vorliegend in den in der Wohnung des Klägers vorhandenen erheblichen Wärmebrücken zu sehen, welche weder im Einklang mit den bei Baubeginn im Jahr 1955 geltenden DIN-Vorschriften noch den bereits vor Mietbeginn zwingend umzusetzenden Vorschriften der EnEV stehen (anders als im Fall des BGH, Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 271/17, bei welchem die Bauausführung im Einklang mit den Vorschriften stand).

    Eine abstrakt-generelle Betrachtungsweise ist nicht möglich (BGH, Urteil vom 05.12.2018 - VIII 271/17, NJW 2019, 507 Rn. 29, beck-online).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 342/03

    Zumutbarkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens des Mieters gegenüber dem

    Auszug aus AG Stuttgart, 09.02.2021 - 37 C 1506/19
    Der Mieter einer Eigentumswohnung kann die Beseitigung von Mängeln auch dann gerichtlich geltend machen kann, wenn bezogen auf notwendige Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ein zustimmender Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung noch nicht vorliegt (BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 342/03, Rn. 19, juris).
  • KG, 25.06.1990 - 8 REMiet 2634/90

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Instandsetzungsanspruch des Mieters?

    Auszug aus AG Stuttgart, 09.02.2021 - 37 C 1506/19
    Ein auf die Beseitigung der Mängel gerichtetes Urteil gegen den Wohnungseigentümer ist letztlich auch vollstreckbar, möglicherweise allerdings nur nach § 888 ZPO (KG Berlin, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 25.06.1990 - 8 RE-Miet 2634/90, Rn. 29, juris).
  • BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete

    Auszug aus AG Stuttgart, 09.02.2021 - 37 C 1506/19
    Der Streitwert für den Feststellungsantrag bezogen auf die Minderung ist gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO auf den 3, 5-fachen Betrag der Mietminderung von 25 % bezogen auf die Jahresmiete hier also (1.266,00 ? x 25 % x 12 x 3, 5 =) 13.293,00 ? festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2016, VIII ZR 43/15).
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