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AG Stuttgart, 18.11.2019 - 45 C 2130/19 |
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- LG Frankfurt/Main, 31.01.2019 - 21 O 317/18
Zur Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Unfall
Auszug aus AG Stuttgart, 18.11.2019 - 45 C 2130/19
Darüber hinausgehend hält die erkennende Richterin die Erhebung von Freisen ohne Einbeziehung des Internets, wie sie die Schwacke-Erhebung durchführt, für nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr zu rechtfertigen (siehe nur LG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2019, Az.: 2-21 O 317/18). - BGH, 17.07.2018 - VI ZR 274/17
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers nach einem …
Auszug aus AG Stuttgart, 18.11.2019 - 45 C 2130/19
Unter Zugrundelegung der neuesten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17.7.2018, Az. VI ZR 274/17) zur Wirksamkeit von Abtretungserklärungen im Zusammenhang mit der Beauftragung von Schadensgutachtern dürfte die Abtretungserklärung vom 3.8.2017 (Anl. K 7 zur Klageschrift) nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage gem. & 307 BGB unwirksam sein. - LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schätzung der erstattungsfähigen …
Auszug aus AG Stuttgart, 18.11.2019 - 45 C 2130/19
Den obergerichtlichen Vorgaben (vergleiche Landgericht Stuttgart, Urteil vom 17.12.2015 - 5 S 146/15) folgend schätzt die Tatrichterin die erforderlichen Kosten derzeit zwar grundsätzlich noch nach der Schwackeliste, arithmetisches Mittel.