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   AG Stuttgart, 21.01.2015 - 3 XVII 29/15   

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https://dejure.org/2015,17500
AG Stuttgart, 21.01.2015 - 3 XVII 29/15 (https://dejure.org/2015,17500)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 21.01.2015 - 3 XVII 29/15 (https://dejure.org/2015,17500)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 3 XVII 29/15 (https://dejure.org/2015,17500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Betreuers auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung des Betreuten sowie auf Genehmigung mehrerer ärztlicher Zwangsmaßnahmen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung zur Zwangsbehandlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist eine freiheitsentziehende Unterbringung nicht erforderlich, fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus AG Stuttgart, 21.01.2015 - 3 XVII 29/15
    Das Betreuungsgericht darf die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung jedoch nicht genehmigen, wenn die Freiheitsentziehung als solche nicht notwendig ist und die Genehmigung letztlich nur eine Rechtsgrundlage abgeben soll, den Betroffenen in einer offenen Abteilung einer erforderlichen - auch zwangsweisen Behandlung - mit Medikamenten zu unterziehen (BGH, Beschluss vom 23.01.2008, Az. XII ZB 185/07, MDR 2008, 628).
  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Auszug aus AG Stuttgart, 21.01.2015 - 3 XVII 29/15
    Diese Regelungslücke hat der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen, so dass eine analoge Anwendung der Unterbringungsvorschriften - leider - ausscheidet (Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Auflage 2014 Rn. 12; GabrieleBeck'scher Online-Kommentar BGB, § 1904 Rn. 14, Stand 01.11.2014, BGH, Beschluss vom 20.06.2012, Az. XII ZB 99/12, letzter Absatz.).
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