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AG Stuttgart, 23.01.2003 - 28 Gs 71/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkte Offenbarung personenbezogener Daten des Beschuldigten; Enumerative Aufzählung in § 72 Abs. 1 S. 2 zehntes Buch zum Sozialgesetzbuch (SGB X); Unbeschränkte Offenbarungspflicht der Sozialdaten des Beschuldigten bei Straftaten von erheblicher Bedeutung; Straftat ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 2004, 55
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00
Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"
Auszug aus AG Stuttgart, 23.01.2003 - 28 Gs 71/03
Einen weiteren Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung liefert der - im Verhältnis zu §§ 98a, 100a, 110 StPO umfassendere - Katalog, der im Anhang zu § 2c DNA- IFG niedergelegt ist; insoweit hat jedoch das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass nicht zwingend jede dieser Katalogtaten eine Straftat von erheblicher Bedeutung darstellt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.03.2001, 2 BvR 1841/00, 2 BvR 1876/00, 2 BvR 2132/00, 2 BvR 2307/00, S 7).