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   AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13 WEG   

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https://dejure.org/2014,12622
AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13 WEG (https://dejure.org/2014,12622)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.2014 - 61 C 4796/13 WEG (https://dejure.org/2014,12622)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 61 C 4796/13 WEG (https://dejure.org/2014,12622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Herausgabe eines durch einen anderen Wohnungseigentümer genutzten Kellerraums an den Sondernutzungsberechtigten bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung vom ursprünglichen Aufteilungsplan; Recht zum Besitz durch langjährige Nutzung; Verjährung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auseinanderfallen des Aufteilungsplans einer WEG einerseits und baulicher Gegebenheiten sowie tatsächlicher Nutzung andererseits über einen langen Zeitraum

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 43 Nr 1 WoEigG, § 194 BGB, § 242 BGB, § 902 BGB, § 985 BGB
    Wohnungseigentum: Herausgabe eines durch einen anderen Wohnungseigentümer genutzten Kellerraums an den Sondernutzungsberechtigten bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung vom ursprünglichen Aufteilungsplan; Recht zum Besitz durch langjährige Nutzung; Verjährung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondereigentum soll zu Gemeinschaftseigentum werden: Wirtschaftliche Interessen reichen nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nach 40 Jahren - Kellerabteil weg?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Herausgabe eines Kellerabteils nach Jahrzehnten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Herausgabe eines Kellerabteils nach Jahrzehnten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Herausgabeansprüche gegen Miteigentümer verwirken grundsätzlich nicht! (IMR 2014, 343)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG München, 15.10.2012 - 485 C 16639/12

    Sondernutzungsrecht: Geltendmachung nach 20 Jahren zulässig!

    Auszug aus AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13
    Der Anspruch auf Herausgabe der Kellerfläche ist auch nicht nach § 194 BGB verjährt, da eingetragene Rechte gem. § 902 BGB nicht der Verjährung unterliegen (AG Charlottenburg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 72 C 46/12; AG München, Urteil vom 15.10.2012, Az. 485 C 16639/12).

    Überdies käme eine Verwirkung nur in Betracht, wenn eine Herausgabe der Kellerfläche für den Beklagten schlechthin unerträglich wäre (AG München, Urteil vom 15.10.2012, Az. 485 C 16639/12).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.06.2012 - 72 C 46/12

    Beklagte wird zur Herausgabe eines Kellers, an dem lt. Teilungserklärung und

    Auszug aus AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13
    Dass die Kellerabteile nicht wie im Aufteilungsplan vorgesehen, geschaffen wurde, steht dem Sondereigentum nicht entgegen, da Bauausführung und Aufteilungsplan nicht in einer Weise voneinander abweichen, die es unmöglich machen, die errichteten Räume einer in dem Aufteilungsplan ausgewiesenen Raumeinheit zuzuordnen (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2011, Az. 20 W 75/08; AG Charlottenburg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 72 C 46/12).

    Der Anspruch auf Herausgabe der Kellerfläche ist auch nicht nach § 194 BGB verjährt, da eingetragene Rechte gem. § 902 BGB nicht der Verjährung unterliegen (AG Charlottenburg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 72 C 46/12; AG München, Urteil vom 15.10.2012, Az. 485 C 16639/12).

  • OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch eines Eigentümers auf Zustimmung zur

    Auszug aus AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13
    Allein wirtschaftliche Interessen sind nicht geeignet, eine Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum im Zwangswege zu erreichen (OLG Stuttgart, Urteil vom 31.08.2011, Az. 3 U 44/11).
  • LG Hamburg, 25.04.2012 - 318 S 138/11

    Abriss und Neuerrichtung finden nicht immer Zustimmung!

    Auszug aus AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13
    Insbesondere ist die Eigentumszuordnung nicht untragbar und eine Änderung zwingend (LG Hamburg, Urteil vom 25.04.2012, Az. 318 S 138/11).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13
    Auch aus der langjährigen unbeanstandeten Nutzung folgt keine Pflicht, den geduldeten Zustand grundbuchrechtlich zu vollziehen und die Teilungserklärung zu ändern (BGH 5. Zivilsenat, Urteil vom 11.05.2012 Az. V ZR 189/11).
  • LG Stade, 07.12.2011 - 9 T 195/10

    Anspruch eines Mitglieds auf Veräußerung und Übereignung eines bestimmten

    Auszug aus AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13
    Selbst wenn die Klägerin auf einer Eigentümerversammlung einer Änderung der Teilungserklärung zugestimmt haben sollte - was streitig ist - ergäbe sich daraus für den Beklagten kein materielles Recht, die Klägerin zum Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages und der damit einhergehenden Übergang dinglicher Rechte zu verpflichten (LG Stade, Urteil vom 07.12.2011, Az. 9 T 195/10).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2011 - 20 W 75/08

    Wohnungseigentum: Entstehung von Sondereigentum

    Auszug aus AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13
    Dass die Kellerabteile nicht wie im Aufteilungsplan vorgesehen, geschaffen wurde, steht dem Sondereigentum nicht entgegen, da Bauausführung und Aufteilungsplan nicht in einer Weise voneinander abweichen, die es unmöglich machen, die errichteten Räume einer in dem Aufteilungsplan ausgewiesenen Raumeinheit zuzuordnen (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2011, Az. 20 W 75/08; AG Charlottenburg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 72 C 46/12).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Auszug aus AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13
    Unschädlich ist auch eine fehlende Abgeschlossenheit gegenüber anderem Sondereigentum, da die Begrenzung des Sondereigentums nach dem Aufteilungsplan und der Bauausführung eindeutig ist (OLG Frankfurt a.a.O mit Verweis auf BGH ZMR 2008, 897).
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