Rechtsprechung
AG Stuttgart, 26.07.2017 - 42 C 3291/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,28192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schätzung der erstattungsfähigen …
Auszug aus AG Stuttgart, 26.07.2017 - 42 C 3291/17
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die nunmehr in Berufungssachen für Verkehrsunfallsachen allein zuständige 5. Kammer des Landgerichts Stuttgart darauf erkannt hat, dass ihrer Auffassung nach der Schwacke-Mietpreisspiegel die richtige Schätzgrundlage zur Ermittlung der Höhe von Mietwagenkosten ist und dies zum Anlass nimmt, die erstinstanzlichen Urteile, welche auf der Schätzgrundlage der Fraunhofer-Tabelle basieren, aufzuheben (Urteil vom 23.12.2015, Az. 5 S 149/15; Urteil vom 17.12.2015, Az. 5 S 146/15). - LG Stuttgart, 23.12.2015 - 5 S 149/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schätzung der erstattungsfähigen …
Auszug aus AG Stuttgart, 26.07.2017 - 42 C 3291/17
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die nunmehr in Berufungssachen für Verkehrsunfallsachen allein zuständige 5. Kammer des Landgerichts Stuttgart darauf erkannt hat, dass ihrer Auffassung nach der Schwacke-Mietpreisspiegel die richtige Schätzgrundlage zur Ermittlung der Höhe von Mietwagenkosten ist und dies zum Anlass nimmt, die erstinstanzlichen Urteile, welche auf der Schätzgrundlage der Fraunhofer-Tabelle basieren, aufzuheben (Urteil vom 23.12.2015, Az. 5 S 149/15; Urteil vom 17.12.2015, Az. 5 S 146/15). - OLG Stuttgart, 24.10.2013 - 7 U 31/13
Auszug aus AG Stuttgart, 26.07.2017 - 42 C 3291/17
Auch das OLG Stuttgart erachtet es als grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, dass die Schwacke-Liste als Schätzgrundlage herangezogen wird (vgl. Az. 7 U 31/13).