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   AG Stuttgart, 27.02.2020 - 18 C 2208/19   

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https://dejure.org/2020,12073
AG Stuttgart, 27.02.2020 - 18 C 2208/19 (https://dejure.org/2020,12073)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 27.02.2020 - 18 C 2208/19 (https://dejure.org/2020,12073)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 18 C 2208/19 (https://dejure.org/2020,12073)
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  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus AG Stuttgart, 27.02.2020 - 18 C 2208/19
    Der Beklagte als Schädiger erhält somit die Möglichkeit, selbst gegen den Dritten vorzugehen (s. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil v. 19.10.2004 - 17 U 107/04).
  • KG, 07.12.2015 - 24 U 111/15

    Rechte des Urhebers eines lizenzfrei im Internet abrufbaren Fotos bei

    Auszug aus AG Stuttgart, 27.02.2020 - 18 C 2208/19
    Die vom Gericht in der mündlichen Verhandlung vom 18.07.2019 in Bezug genommenen Entscheidungen des KG Berlin (Urteil v. 07.12.2015 - 24 U 111/15) und des OLG Köln (Urteil v. 13.04.2018 - 6 U 131/17) beträfen völlig andere Sachverhalte und seien daher mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17

    Höhe des Schadens bei Benutzung eines Lichtbildes entgegen den Bedingungen der

    Auszug aus AG Stuttgart, 27.02.2020 - 18 C 2208/19
    Die vom Gericht in der mündlichen Verhandlung vom 18.07.2019 in Bezug genommenen Entscheidungen des KG Berlin (Urteil v. 07.12.2015 - 24 U 111/15) und des OLG Köln (Urteil v. 13.04.2018 - 6 U 131/17) beträfen völlig andere Sachverhalte und seien daher mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • RG, 25.04.1941 - III 61/40

    Zur Anwendung des § 254 BGB. bei der Haftung mehrerer Anwälte gegenüber ihrem

    Auszug aus AG Stuttgart, 27.02.2020 - 18 C 2208/19
    Das Verschulden seines Rechtsanwalts wird dem Geschädigten im Rahmen der Feststellung und Beseitigung des Schadens nicht zugerechnet (entgegen RG, Urteil vom 25. April 1941 - III 61/40, RGZ 167, 76).(Rn.23).
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