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   AG Stuttgart, 27.07.2018 - 37 C 1909/17   

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https://dejure.org/2018,38213
AG Stuttgart, 27.07.2018 - 37 C 1909/17 (https://dejure.org/2018,38213)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 27.07.2018 - 37 C 1909/17 (https://dejure.org/2018,38213)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - 37 C 1909/17 (https://dejure.org/2018,38213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhung: Mieter muss den Mietspiegel nicht kaufen!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 295/15

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vornahme eines Stichtagszuschlags durch

    Auszug aus AG Stuttgart, 27.07.2018 - 37 C 1909/17
    Hinsichtlich der Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens kommt es auf die ortsübliche Vergleichsmiete zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens an (BGH, NJW 2017, 2679, Rn. 18).

    Die Höhe des Stichtagszuschlags obliegt dem Ermessen des Tatrichters, welcher eine solche Höhe anhand aller zu beachtenden Umstände des Einzelfalls zu beurteilen hat (BGH, NJW 2017, 2679, Rn. 25).

  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 181/07

    Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus AG Stuttgart, 27.07.2018 - 37 C 1909/17
    Auch der BGH hat ein Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete aufgrund nicht um gelegter Schönheitsreparaturen abgelehnt (BGH, VIII ZR 181/07).
  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 231/09

    Wohnraummiete: Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf

    Auszug aus AG Stuttgart, 27.07.2018 - 37 C 1909/17
    Zwar hat der BGH mit Hinweisbeschluss unter dem Az. VIII ZR 231/09 und unter Verweis auf weitere Entscheidungen hierzu festgestellt, dass ein Mietspiegel auch dann allgemein zugänglich ist, wenn er gegen eine geringe Schutzgebühr von privaten Vereinigungen an jedermann abgegeben wird und damit ein Mietspiegel im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall, nicht beiliegen muss, um zu einer formellen Ordnungsgemäßheit des Mieterhöhungsverlangens zu kommen.
  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 83/07

    Miethöhe bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen

    Auszug aus AG Stuttgart, 27.07.2018 - 37 C 1909/17
    Ein Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete aufgrund von nicht übertragenen Kleinreparaturen widerspricht, wie bei den Schönheitsreparaturen, Sinn und Zweck sowie Wortlaut des § 558 BGB (BGH, VIII ZR 83/07).
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