Rechtsprechung
AG Stuttgart, 28.06.2018 - 41 M 53305/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,64345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 28.06.2018 - 41 M 53305/18
- LG Stuttgart, 06.09.2018 - 19 T 264/18
Wird zitiert von ...
- LG Stuttgart, 06.09.2018 - 19 T 264/18
Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.06.2018, Az. 41 M 53305/18, wird zurückgewiesen.Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.06.2018, 41 M 53305/18, hat das Amtsgericht den Widerspruch des Schuldners vom 20.05.2018 gegen die Eintragungsanordnung vom 14.05.2018 zurückgewiesen und die einstweilige Anordnung vom 04.06.2018 aufgehoben.