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AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 29.03.2018 - 6 M 10905/18 |
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AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Entscheidung vom 29.03.2018 - 6 M 10905/18 (https://dejure.org/2018,15433)
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Entscheidung vom 29. März 2018 - 6 M 10905/18 (https://dejure.org/2018,15433)
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- OLG Düsseldorf, 13.07.2017 - 10 W 372/17
Keine Gebühr für die gütliche Erledigung bei Ausschluss von …
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 29.03.2018 - 6 M 10905/18
Eine Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung fällt hierfür nicht an, weshalb in Fällen wie dem vorliegenden, also bei ausdrücklichem Ausschluss von Zahlungsvereinbarung und gütlicher Einigung eine solche Gebühr überhaupt nicht entsteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13 Juli 2017, Az.: 1-10 W 372/17).Demgegenüber war die Beschwerde nicht zuzulassen, da zumindest Fälle wie der vorliegende, bei denen der Gläubiger durch Individualzusatz zum Antragsformulars jede gütliche Einigung ausdrücklich ausgeschlossen hat, bereits obergerichtlich entschieden wurden, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.Juli 2017, Az.: 1-10 W 372/17.