Rechtsprechung
AG Suhl, 04.05.2005 - 1 C 1029/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzfähigkeit der Unfallersatztarife im Mietwagengeschäft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH); Verstoß gegen die Pflicht zur Schadensgeringhaltung durch Anmietung eines Kraftfahrzeugs zu einem "Unfallersatztarif"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Suhl, 04.05.2005 - 1 C 1029/04
(sh. Urteil des BGH vom 12.10.2004, AZ: VI ZR 151/03 ).