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   AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17   

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https://dejure.org/2018,18693
AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17 (https://dejure.org/2018,18693)
AG Syke, Entscheidung vom 18.04.2018 - 27 C 1041/17 (https://dejure.org/2018,18693)
AG Syke, Entscheidung vom 18. April 2018 - 27 C 1041/17 (https://dejure.org/2018,18693)
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  • IWW

    Unfallregulierung

 
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  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17
    Hier wird unter Zugrundelegung der neueren Rechtsprechung des OLG Celle vom 29.02.2012 - 14 U 49/11 als Schätzgrundlage das arithmetische Mittel aus der Schwacke-Liste 2017 und dem Marktpreisspiegel 2017 des Fraunhofer Instituts herangezogen.

    Unter Zugrundelegung der neuen Rechtsprechung des OLG Celle vom 29.02.2012 - 14 U 49/11 muss sich der Kläger von" diesem Betrag noch 5% als ersparte Eigenaufwendungen, hier also 42, 40 EUR anrechnen lassen.

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17
    Geschädigte als erforderlichen Herstellungsaufwand Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgi. BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09 - juris).

    Den Maßstab für die Betrachtung bildet dabei der am Markt übliche Normaltarif (vergl. BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09 - vom 02.02.2010 - VI ZR 7109 - vom 19.01.2010 - VIZR 112/09 - juris, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif sowohl auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels als auch der sog. Fraunhofer-Liste ermittelt werden kann; eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen hat er aber ebenfalls nicht als rechtsfehlerhaft erachtet (BGH, Urteil vom 22.02.2011 VI ZR 353/09, Juris mwN.).
  • OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall; Schätzung der Mietwagenkosten nach arithmetischem

    Auszug aus AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17
    Dass die in den Internet-Ausdrucken genannten Preise auch gewährt werden, wenn zunächst das Ende der Anmietung offen bleibt, ist weder von der Beklagten vortragen worden noch sonst ersichtlich (vgl. OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013 - 14 U 51/13).
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 300/08

    Schadenersatz bei Körperverletzung: Tatrichterliche Schätzung des Erwerbsschadens

    Auszug aus AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17
    Der BGH hat dabei auch wiederholt die generelle Eignung beider Tabellenwerke zur Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO betont und hervorgehoben, allein der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen könnten, genüge nicht, um grundsätzliche Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen (so insbesondere BGH, Urteil vom 12.04.2011 VI ZR 300/08 juris, Rdnr. 18) Seite 3/5.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2009 - 1 S 143.09

    Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot des "Gelöbnix-Umzuges"

    Auszug aus AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17
    Auf den Sitz des Autovermieters komme es nicht an (LG Offenburg, Urt. v.26.01.2010, 1 S 143/09 - juris).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17
    Dabei ist der Internetmarkt nicht zwingend und ohne weiteres mit dem allgemeinen Mietwagenmarkt vergieichbar (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 7/09).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17
    Umstände, aus denen sich ergibt, dass dem Geschädigten ein günstiger Tarif ohne weiteres zugänglich gewesen sei, haben der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung darzulegen und zu beweisen (vgl. insbes. BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07 - juris und BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VIZR 139/08 - juris).
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