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AG Tübingen, 01.03.2012 - 9 Ds 13 Js 10523/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Tübingen, 01.03.2012 - 9 Ds 13 Js 10523/11
- LG Tübingen, 18.07.2012 - 24 Ns 13 Js 10523/11
Wird zitiert von ...
- LG Tübingen, 18.07.2012 - 24 Ns 13 Js 10523/11
Teilweise Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung; Strafzumessung bei …
"Ziel der gegen das Urteil des Amtsgerichts Tübingen vom 01.03.2012 - Az.: 9 Ds 13 Js 10523/11 - eingelegten Berufung vom 01.03.2012 ist eine Verurteilung mindestens zu einer Geldstrafe, die deutlich über 90 Tagessätzen liegt.