Rechtsprechung
   AG Tübingen, 05.06.2015 - 2 C 1095/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14396
AG Tübingen, 05.06.2015 - 2 C 1095/14 (https://dejure.org/2015,14396)
AG Tübingen, Entscheidung vom 05.06.2015 - 2 C 1095/14 (https://dejure.org/2015,14396)
AG Tübingen, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - 2 C 1095/14 (https://dejure.org/2015,14396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieterin will Rauchwarnmelder einbauen - Mieter müssen das zulassen, auch wenn sie bereits eigene Geräte installiert haben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rauchwarnmelder: Mieter muss trotz Eigeninstallation Einbau durch Vermieter dulden! (IMR 2015, 323)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Hamburg-Barmbek, 29.11.2011 - 814 C 125/11

    Wohnraummiete: Pflicht des Mieters zur Duldung der Installation von

    Auszug aus AG Tübingen, 05.06.2015 - 2 C 1095/14
    Nur dann, wenn die Wartung der Warnmelder kraft landesrechtlicher Regelung dem Mieter selbst obliegt (wie in Sachsen-Anhalt oder Hamburg) kann eine mieterseits selbst erfolgte Installation der fachgerechten Rauchwarnmelder im Ergebnis dazu führen, dass eine mieterseitige Duldungspflicht (bzgl. der Installation durch den Vermieter) zu verneinen wäre (vgl. AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 29.11.2011, 814 C 125/11 und AG Hagenow, Urteil vom 01.04.2010, 10 C 359/09; abweichend AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 26.06.2013, 531 C 125/13, wonach der Mieter auch dann ein "einheitliches Vorgehen" des Vermieters zu dulden habe.
  • AG Hagenow, 01.04.2010 - 10 C 359/09

    Rauchwarnmelder: Anbringungspflicht bei Bestandswohnung?

    Auszug aus AG Tübingen, 05.06.2015 - 2 C 1095/14
    Nur dann, wenn die Wartung der Warnmelder kraft landesrechtlicher Regelung dem Mieter selbst obliegt (wie in Sachsen-Anhalt oder Hamburg) kann eine mieterseits selbst erfolgte Installation der fachgerechten Rauchwarnmelder im Ergebnis dazu führen, dass eine mieterseitige Duldungspflicht (bzgl. der Installation durch den Vermieter) zu verneinen wäre (vgl. AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 29.11.2011, 814 C 125/11 und AG Hagenow, Urteil vom 01.04.2010, 10 C 359/09; abweichend AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 26.06.2013, 531 C 125/13, wonach der Mieter auch dann ein "einheitliches Vorgehen" des Vermieters zu dulden habe.
  • AG Hamburg-Blankenese, 26.06.2013 - 531 C 125/13

    Muss Mieter die Funktionswartung von Rauchmeldern dulden?

    Auszug aus AG Tübingen, 05.06.2015 - 2 C 1095/14
    Nur dann, wenn die Wartung der Warnmelder kraft landesrechtlicher Regelung dem Mieter selbst obliegt (wie in Sachsen-Anhalt oder Hamburg) kann eine mieterseits selbst erfolgte Installation der fachgerechten Rauchwarnmelder im Ergebnis dazu führen, dass eine mieterseitige Duldungspflicht (bzgl. der Installation durch den Vermieter) zu verneinen wäre (vgl. AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 29.11.2011, 814 C 125/11 und AG Hagenow, Urteil vom 01.04.2010, 10 C 359/09; abweichend AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 26.06.2013, 531 C 125/13, wonach der Mieter auch dann ein "einheitliches Vorgehen" des Vermieters zu dulden habe.
  • LG Hannover, 09.12.2010 - 1 S 24/10
    Auszug aus AG Tübingen, 05.06.2015 - 2 C 1095/14
    Mit dem LG Hannover (Urteil vom 09.12.2010, 1 S 24/10) und dem LG Halle (Urteil vom 30.06.2014, 3 S 11/14) ist das Gericht der Auffassung, dass der Mieter/die Beklagte trotz ggf. erfolgter Eigeninstallation von Rauchwarnmeldern dazu verpflichtet ist/bleibt die vom Vermieter/der Klägerin beabsichtigte einheitliche Ausstattung sämtlicher Wohnungen mit Rauchwarnmeldern zu dulden, um dieser die Erfüllung ihrer gesteigerten Schutzpflichten zu ermöglichen.
  • LG Halle, 30.06.2014 - 3 S 11/14

    Duldungspflicht des Mieters bzgl. der Anbringung von Rauchwarnmeldern in der

    Auszug aus AG Tübingen, 05.06.2015 - 2 C 1095/14
    Mit dem LG Hannover (Urteil vom 09.12.2010, 1 S 24/10) und dem LG Halle (Urteil vom 30.06.2014, 3 S 11/14) ist das Gericht der Auffassung, dass der Mieter/die Beklagte trotz ggf. erfolgter Eigeninstallation von Rauchwarnmeldern dazu verpflichtet ist/bleibt die vom Vermieter/der Klägerin beabsichtigte einheitliche Ausstattung sämtlicher Wohnungen mit Rauchwarnmeldern zu dulden, um dieser die Erfüllung ihrer gesteigerten Schutzpflichten zu ermöglichen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht