Rechtsprechung
AG Tauberbischofsheim, 22.07.2004 - 1 C 185/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,32011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif
Verfahrensgang
- AG Tauberbischofsheim, 22.07.2004 - 1 C 185/04
- LG Mosbach, 18.01.2005 - 1 S 75/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.06.2004 - VI ZR 272/03
Erlaubnispflicht der Geltendmachung von abgetretenen Schadensersatzansprüchen …
Auszug aus AG Tauberbischofsheim, 22.07.2004 - 1 C 185/04
Die von der Beklagten zitierte BGH-Entscheidung (NJW 2004, 2516 f.) ist nicht einschlägig.
- LG Mosbach, 18.01.2005 - 1 S 75/04 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Tauberbischofsheim vom 22.07.2004 (Az.: 1 C 185/04) wird zurückgewiesen.
Das Urteil des Amtsgerichts Tauberbischofsheim -1 C 185/04 - wird abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.138,50 EUR nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.09.2003 zu zahlen.
Die Berufung der Klägerin/Berufungsklägerin vom 07.09.2004 gegen das Urteil des Amtsgerichts Tauberbischofsheim vom 22.07.2004, Az. 1 C 185/04 wird zurückgewiesen.