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AG Tecklenburg, 07.03.2014 - 3 F 17/14 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tecklenburg, 07.03.2014 - 3 F 17/14
- OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 14.03.2011 - 8 WF 61/11
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne …
Auszug aus AG Tecklenburg, 07.03.2014 - 3 F 17/14
Zwar weist der/die Antragstellervertreter*in zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm grundsätzlich nicht als mutwillig anzusehen ist, wenn ein Elternteil zur Regelung des Umgangs das Familiengericht anruft, ohne vorher Beratung und Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen zu haben (OLG Hamm, FamRZ 2011, 1669 m.w.N.), die vorliegenden Besonderheiten führen indes zu einer abweichenden Bewertung.
- OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 02.04.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tecklenburg vom 07.03.2014 (Az. 3 F 17/14) wird zurückgewiesen.