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   AG Tecklenburg, 27.05.2021 - 13 C 171/20   

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https://dejure.org/2021,43708
AG Tecklenburg, 27.05.2021 - 13 C 171/20 (https://dejure.org/2021,43708)
AG Tecklenburg, Entscheidung vom 27.05.2021 - 13 C 171/20 (https://dejure.org/2021,43708)
AG Tecklenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 13 C 171/20 (https://dejure.org/2021,43708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • mietrechtsiegen.de

    Kellerverdunkelung in Mietwohnung - Mietminderungsanspruch

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Mietminderung wegen verdeckter Kellerfenster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verdunkelter Keller rechtfertigt keine Mietminderung!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Recht zur Mietminderung bei Verdunkelung der Fenster für nicht zu Wohnzwecken bestimmten Kellerraums - Kein Vorliegen eines Mietmangels

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Köln, 30.12.2003 - 201 C 68/03

    Mietminderung bei Aufkommen von Ratten und eingeschränkten Lichteinfall durch den

    Auszug aus AG Tecklenburg, 27.05.2021 - 13 C 171/20
    Letztlich hat das Gericht auch berücksichtigt, dass in der Rechtsprechung lediglich dann Mietminderungen im geringen Umfang (einstellige Prozente im unteren Bereich) angenommen worden sind, wenn die Hauptwohnräume wie z.B. das Wohnzimmer erheblich verschattet werden (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13.11.2013 - 18 S 99/13, ZMR 2014, 789; AG Köln, Urteil vom 30.12.2003 - 201 C 68/03, BeckRS 2010, 8616).
  • LG Berlin, 13.11.2013 - 18 S 99/13

    Neuer Balkon ist Wertverbessung für das ganze Gebäude!

    Auszug aus AG Tecklenburg, 27.05.2021 - 13 C 171/20
    Letztlich hat das Gericht auch berücksichtigt, dass in der Rechtsprechung lediglich dann Mietminderungen im geringen Umfang (einstellige Prozente im unteren Bereich) angenommen worden sind, wenn die Hauptwohnräume wie z.B. das Wohnzimmer erheblich verschattet werden (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13.11.2013 - 18 S 99/13, ZMR 2014, 789; AG Köln, Urteil vom 30.12.2003 - 201 C 68/03, BeckRS 2010, 8616).
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