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AG Titisee-Neustadt, 25.01.1999 - C 358/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsinteresse trotz möglicher Leistungsklage; Anrechnung einer Abfindung nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung; Anrechnung in Übereinstimmung mit dem Zweck des Ersatzanspruches
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Anrechnung einer Arbeitnehmerabfindung auf eine Verdienstausfallrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 05.06.1998 - 4 Ca 172/98
- AG Titisee-Neustadt, 25.01.1999 - C 358/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1040
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.1990 - VI ZR 170/89
Anrechnung einer Abfindung auf Verdienstausfallschaden
Auszug aus AG Titisee-Neustadt, 25.01.1999 - C 358/98
Sich unter diesen Umständen auf einen Abfindungsvergleich einzulassen, kann nicht als völlig ungewöhnliche oder unsachgemäße Entscheidung des Klägers angesehen werden (vgl. zur gesamten Problematik BGH, NJW 1990, 1360).
- OLG Celle, 11.03.2010 - 17 UF 154/09
Erwebsobliegenheit der geschiedenen Ehefrau eines Zahnarztes; Berücksichtigung …
Ergeben sich weder für einen beruflichen Erfolg noch für einen beruflichen Misserfolg eines am Anfang seines beruflichen Werdeganges stehenden Auszubildenden, Studenten oder Berufsanfängers hinreichende Anhaltspunkte, liegt es nahe, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge von einem durchschnittlichen Erfolg in der angestrebten Tätigkeit auszugehen (vgl. BGH Urteile vom 6. Juni 2000 - VI ZR 172/99 - NJW 2000, 3287, 3288 und vom 20. April 1999 - VI ZR 65/98 - NJW-RR 1999, 1040).