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AG Titisee-Neustadt, 27.09.2013 - 12 C 109/13 |
Zitiervorschläge
AG Titisee-Neustadt, Entscheidung vom 27. September 2013 - 12 C 109/13 (https://dejure.org/2013,36221)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Es entspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wenn der Geschädigte den Unfallwagen zu dem... | EE Eigenersparnis-Abzug
Kurzfassungen/Presse (2)
- kfzsv-zimmermann.de (Kurzinformation)
Allgemeiner "Bitte warten"-Hinweis irrelevant
- vogel.de (Kurzinformation)
Restwertveräußerung des verunfallten Fahrzeugs - Gericht spricht restlichen Schadenersatz zu
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem …
Auszug aus AG Titisee-Neustadt, 27.09.2013 - 12 C 109/13
Zwarschuldet derAutovermieter die Überlassungeinesverkehrstauglichen Fahrzeugs, dasgemäß$ 2 Abs. 3aSIVOim WinterauchmitWin- - Seite 7 terreifenausgerüstet seinmuss,dochbedeutet diesnichtim Umkehrschluss, dasser für eine solcheAusstattung nichtaucheinebesondere Vergütung verlangen kann.So weistauchdie gesonderl Schwacke-Liste Winterreifen alstypischerweise zu vergütende Zusa2ausstattung aus(vgl.BGH,Urteilvom05.03.2013, Az.Vl ZR 245111; OLGKarlsruhe, VersR 2012,875).