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   AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19 (3)   

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AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19 (3) (https://dejure.org/2021,9319)
AG Torgau, Entscheidung vom 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19 (3) (https://dejure.org/2021,9319)
AG Torgau, Entscheidung vom 01. März 2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19 (3) (https://dejure.org/2021,9319)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Auszug aus AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19
    aa) Nicht strafbar macht sich grundsätzlich, wer, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Verletzende, das zu einer Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGH, Urteil vom 20.11.2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, S. 1155, 1156 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 4.9.2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, S. 96, 99 Rn. 46; BGH, Urteil vom 3.7.2019 - 5 StR 132/18, NJW 2019, S. 3092, 3093 Rn. 17; BGH, Urteil vom 11.9.2019 - 2 StR 563/18, juris, Rn. 19; BGH, Urteil vom 12.5.2020 - 1 StR 368/19, juris, Rn. 27).

    Straffrei ist ein solches Handeln regelmäßig auch dann, wenn es nicht auf die Selbstverletzung gerichtet war, sich aber ein entsprechendes, vom Opfer bewusst eingegangenes Risiko realisiert hat (BGH, Urteil vom 20.11.2008, a.a.O. m.w.N.).

    Liegt die Tatherrschaft über die Gefährdungs- oder Schädigungshandlung nicht allein beim Gefährdeten oder Geschädigten, sondern zumindest auch bei dem sich hieran Beteiligenden, begeht dieser eine eigene Tat und kann nicht aus Gründen der Akzessorietät wegen fehlender Haupttat des Geschädigten straffrei sein (BGH, Urteil vom 20.11.2008, a.a.O. m.w.N.; BGH, Urteil vom 3.7.2019, a.a.O., Rn. 17; BGH, Urteil vom 11.9.2019, a.a.O., Rn. 20).

  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Auszug aus AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19
    aa) Nicht strafbar macht sich grundsätzlich, wer, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Verletzende, das zu einer Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGH, Urteil vom 20.11.2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, S. 1155, 1156 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 4.9.2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, S. 96, 99 Rn. 46; BGH, Urteil vom 3.7.2019 - 5 StR 132/18, NJW 2019, S. 3092, 3093 Rn. 17; BGH, Urteil vom 11.9.2019 - 2 StR 563/18, juris, Rn. 19; BGH, Urteil vom 12.5.2020 - 1 StR 368/19, juris, Rn. 27).

    Liegt die Tatherrschaft über die Gefährdungs- oder Schädigungshandlung nicht allein beim Gefährdeten oder Geschädigten, sondern zumindest auch bei dem sich hieran Beteiligenden, begeht dieser eine eigene Tat und kann nicht aus Gründen der Akzessorietät wegen fehlender Haupttat des Geschädigten straffrei sein (BGH, Urteil vom 20.11.2008, a.a.O. m.w.N.; BGH, Urteil vom 3.7.2019, a.a.O., Rn. 17; BGH, Urteil vom 11.9.2019, a.a.O., Rn. 20).

  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Auszug aus AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19
    Da eine Ursache ihre Bedeutung im Rechtssinne nicht verliert, wenn außer ihr noch andere Ursachen zur Herbeiführung des Erfolgs beigetragen haben (BGH, Urteil vom 4.9.2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, S. 96, 99 Rn. 46), wäre dies nur dann nicht der Fall, wenn die Verletzung am linken Knie des Geschädigten ausschließlich durch den Sprung auf das Fahrzeug entstanden wäre und ihre Ursache nicht auch in der vom Willen des Angeklagten getragenen Fortbewegung des Citroen Saxo und der dadurch vermittelten Krafteinwirkung gehabt hätte.

    aa) Nicht strafbar macht sich grundsätzlich, wer, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Verletzende, das zu einer Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGH, Urteil vom 20.11.2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, S. 1155, 1156 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 4.9.2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, S. 96, 99 Rn. 46; BGH, Urteil vom 3.7.2019 - 5 StR 132/18, NJW 2019, S. 3092, 3093 Rn. 17; BGH, Urteil vom 11.9.2019 - 2 StR 563/18, juris, Rn. 19; BGH, Urteil vom 12.5.2020 - 1 StR 368/19, juris, Rn. 27).

  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18

    Notwehr (Erforderlichkeit: Androhung des Gebrauchs eines Messers)

    Auszug aus AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19
    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 8.9.2020 - 4 StR 288/20, juris, Rn. 9; vgl. auch BGH, Urteil vom 8.6.2016 - 5 StR 564/15, NStZ-RR 2017, S. 276 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 17.4.2019 - 2 StR 363/18, juris, Rn. 10).

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (Beschluss vom 17.4.2019 - 2 StR 363/18, juris, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21.11.2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, S. 105, 106).

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs:

    Auszug aus AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19
    Nur rechtlich oder sozialethisch zu beanstandende Verhaltensweisen können eine vorwerfbare Provokation der Notwehrlage und damit einhergehende Einschränkungen der Notwehrbefugnisse begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.2.2018 - 1 StR 208/18, juris, Rn. 10 f. m.w.N.; Fischer, a.a.O., Rn. 44; Erb, a.a.O., Rn. 233).
  • BGH, 08.06.2004 - 4 StR 160/04

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konstitutive Beeinträchtigung der

    Auszug aus AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19
    Sie bezieht sich nur auf den öffentlichen Verkehrsraum und setzt daher voraus, dass durch die Tathandlung in den Verkehr auf Wegen und Plätzen, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen dauernd oder vorübergehend zur Benutzung offenstehen, eingegriffen wird (BGH, Beschluss vom 8.6.2004 - 4 StR 160/04, NStZ 2004, S. 625 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5.10.2011 - 4 StR 401/11, NStZ 2012, S. 185).
  • BGH, 05.10.2011 - 4 StR 401/11

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Beeinträchtigung der

    Auszug aus AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19
    Sie bezieht sich nur auf den öffentlichen Verkehrsraum und setzt daher voraus, dass durch die Tathandlung in den Verkehr auf Wegen und Plätzen, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen dauernd oder vorübergehend zur Benutzung offenstehen, eingegriffen wird (BGH, Beschluss vom 8.6.2004 - 4 StR 160/04, NStZ 2004, S. 625 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5.10.2011 - 4 StR 401/11, NStZ 2012, S. 185).
  • BayObLG, 14.08.1992 - 2St RR 128/92

    Zur Notwehrfähigkeit der Freiheit im Straßenverkehr

    Auszug aus AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19
    Das Recht, sich mit einem Fahrzeug ohne verkehrsfremde Beeinträchtigungen fortbewegen zu können, stellt nicht nur im öffentlichen Straßenverkehr ein notwehrfähiges Rechtsgut dar (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 3.2.1984 - 1 Ss 623/83, NJW 1984, S. 1470, 1471; BayObLG, Beschluss vom 14.8.1992 - 2 St RR 128/92, NJW 1993, 211), sondern auch im nichtöffentlichen Bereich.
  • BGH, 11.07.2017 - 5 StR 112/17

    Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses

    Auszug aus AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19
    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 8.9.2020 - 4 StR 288/20, juris, Rn. 9; vgl. auch BGH, Urteil vom 8.6.2016 - 5 StR 564/15, NStZ-RR 2017, S. 276 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 17.4.2019 - 2 StR 363/18, juris, Rn. 10).
  • KG, 17.09.2015 - 172 OJs 1/15

    Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans

    Auszug aus AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19
    Ihrer Einführung stand das Beweisverwertungsverbot des § 252 StPO entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.7.2016 - GSSt 1/16, NStZ 2017, S. 94, 96 Rn. 32 ff.).
  • BGH, 23.11.2020 - 3 StR 380/20

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03

    Ende der strafrechtlichen Garantenpflicht unter Eheleuten (Trennung in der

  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer

  • OLG Schleswig, 03.02.1984 - 1 Ss 623/83

    Kraftfahrer; Weiterfahrt; Fußgänger; Mißbrauch; Notwehrrecht

  • BGH, 10.03.2021 - 6 StR 317/20

    Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Nebenklageberechtigung; Gesetzesverletzung)

  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15

    Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

  • BGH, 26.02.1969 - 3 StR 322/68

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge von Verfahrensfehlern

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