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   AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19   

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AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19 (https://dejure.org/2019,59078)
AG Torgau, Entscheidung vom 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19 (https://dejure.org/2019,59078)
AG Torgau, Entscheidung vom 05. November 2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19 (https://dejure.org/2019,59078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • strafrechtsiegen.de

    Strafklageverbrauch - mehrere Sozialleistungsbetrugstaten als eine Tat im prozessrechtlichen Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.2018 - StB 52/18

    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher

    Auszug aus AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19
    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354).

    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (BGH, Beschluss vom 13.2.2019 - 4 StR 555/18 -, NStZ 2019, S. 428 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 ; stRspr).

    Materiell-rechtlicher und prozessualer Tatbegriff stehen nicht beziehungslos nebeneinander, sondern fallen in der Regel zusammen (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 ).

    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, so dass das Vorliegen einer einheitlichen prozessualen Tat auch unabhängig davon zu beurteilen sein kann, ob Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 7.2.2012 - 1 StR 542/11 -, NStZ-RR 2012, S. 355 ; BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 m.w.N.; stRspr).

    Dabei sind die Besonderheiten der abgeurteilten Delikte ebenso in den Blick zu nehmen, wie der Umstand, dass bei einem weiten Verständnis des prozessualen Tatbegriffs die Kognitionspflicht des zuerst entscheidenden Tatgerichts ausgedehnt und damit dessen Leistungsfähigkeit möglicherweise überschritten wird (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 m.w.N.; stRspr).

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge

    Auszug aus AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19
    Sachlich-rechtlich selbständige Handlungen i.S.v. § 53 StGB bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (BGH, Urteil vom 7.9.2016 - 1 StR 422/15 -, NZWiSt 2017, S. 74 , m.w.N.; stRspr).

    Dies führt auch bei Bestehen von Tatmehrheit i.S.v. § 53 StGB zur Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat (vgl. BGH, Urteil vom 7.9.2016 - 1 StR 422/15 -, NZWiSt 2017, S. 74, m.w.N.; stRspr).

  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 555/18

    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff; Änderung im Verlauf des

    Auszug aus AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19
    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (BGH, Beschluss vom 13.2.2019 - 4 StR 555/18 -, NStZ 2019, S. 428 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 ; stRspr).

    Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten, die ihm innewohnende Angriffsrichtung sowie durch das Tatopfer bestimmt (BGH, Beschluss vom 13.2.2019 - 4 StR 555/18 -, NStZ 2019, S. 428 m.w.N.).

  • BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15

    Schadensberechnung beim sog. Sozialleistungsbetrug (Berechnungsdarstellung:

    Auszug aus AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19
    Bereits darin liegt ein strafbarkeitsbegründendes Unterlassen i.S.v. § 13 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 22.3.2016 - 3 StR 517/15 -, NStZ 2016, S. 412 ).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

    Auszug aus AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19
    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, so dass das Vorliegen einer einheitlichen prozessualen Tat auch unabhängig davon zu beurteilen sein kann, ob Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 7.2.2012 - 1 StR 542/11 -, NStZ-RR 2012, S. 355 ; BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 m.w.N.; stRspr).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2018 - Ss 107/17

    Betrug durch Unterlassen: Prozessuale Tat bei Verletzung der Mitteilungspflicht

    Auszug aus AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19
    Sie zielten auch auf die Aufrechterhaltung des durch das vorherige Unterlassen geschaffenen rechtswidrigen Zustands (vgl. für den Fall der Nichtoffenbarung von Einkünften eines ALG II-Beziehers gegenüber dem Leistungsträger OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.1.2018 - Ss 107/2017 (64/17) -, Rn. 17) infolge des bei den Mitarbeitern des Jobcenters erregten und weiterhin fortbestehenden Irrtums sowie auf die Sicherung der aus der Unterlassungstat erlangten Tatbeute.
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