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AG Tostedt, 05.07.2018 - 5 C 117/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Leistungspflicht durch Mehrheitsbeschluss!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Völklingen, 03.12.2014 - 5 C 206/14
Auszug aus AG Tostedt, 05.07.2018 - 5 C 117/17
Der Kläger wandte sich klagweise dagegen, woraufhin der Beschluss für ungültig erklärt wurde (Amtsgericht Tostedt, Urteil vom 04.02.2015, Az.: 5 C 206/14).für ungültig erklärt wurde (Az.: 5 C 206/14).
- BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere …
Auszug aus AG Tostedt, 05.07.2018 - 5 C 117/17
Die Begründung einer Leistungspflicht gegen den Willen des Schuldners durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist nicht zulässig (BGH, Urteil vom 19.06.2010, V ZR 193/09).
- AG Tostedt, 06.12.2018 - 5 C 100/18
Jeder Eigentümer kann Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung …
Die in der Sache 5 C 117/17 vor dem Amtsgericht Tostedt streitgegenständlichen zwei fassadenverändernden Flügelfenster habe der Verwalter rechtswidrig genehmigt.