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AG Tostedt, 12.04.2018 - 5 C 49/17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtkreuztal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines …
Auszug aus AG Tostedt, 12.04.2018 - 5 C 49/17
Lediglich klarstellen soll angeführt werden, dass dieses Auslegungsergebnis nichts daran ändert, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Beschlusskompetenz bezüglich des Einbaus von Rauchwarnmeldern besitzt (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2013, V ZR 238/11).