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AG Trier, 15.12.2021 - 36 OWi 8041 Js 35254/20 |
Zitiervorschläge
AG Trier, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 36 OWi 8041 Js 35254/20 (https://dejure.org/2021,59088)
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Volltextveröffentlichung
- bussgeldsiegen.de
Fahrverbot bei Fahrt unter Cannabis- und Kokain-Einfluss
Verfahrensgang
- AG Trier, 15.12.2021 - 36 OWi 8041 Js 35254/20
- OLG Koblenz, 13.04.2022 - 3 OWi 31 SsBs 49/22
Papierfundstellen
- NZV 2022, 254
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18
Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile
Auszug aus AG Trier, 15.12.2021 - 36 OWi 8041 Js 35254/20
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es gerade zum Wesen und Zweck des Fahrverbotes als einer Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme mit Erziehungsfunktion gehört, dass mit ihm - auch erhebliche - Erschwernisse in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einhergehen (OLG Koblenz, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18). - OLG Koblenz, 10.01.2007 - 2 Ss 370/06
Zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Omnibusses
Auszug aus AG Trier, 15.12.2021 - 36 OWi 8041 Js 35254/20
Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz bei einer Ahndung von mehr als 250,- Euro vorliegen (OLG Koblenz, Beschl. 2 Ss 370/06 v. 10.01.2007 - ZfSch 2007, 231 f. mwN), sind gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht zu ziehen. - OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06
Festsetzung der Geldbußen bei mehreren Handlungen; Berücksichtigung der …
Auszug aus AG Trier, 15.12.2021 - 36 OWi 8041 Js 35254/20
Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz bei einer Ahndung von mehr als 250,- Euro vorliegen (OLG Koblenz, Beschl. 2 Ss 370/06 v. 10.01.2007 - ZfSch 2007, 231 f. mwN), sind gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht zu ziehen.
- VGH Bayern, 05.01.2024 - 11 CS 23.1818
Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Medizinalcannabis, ärztliche …
Das Privileg, trotz regelmäßigen Konsums von (Medizinal-)Cannabis und sogar unter dessen Einfluss ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, ist auch dann, wenn der Betroffene verantwortungsvoll damit umgeht, mit einer Erhöhung der Gefahr im Straßenverkehr verbunden (vgl. dazu AG Trier, U.v. 15.12.2021 - 36 Owi 8041 Js 35254/20 - Blutalkohol 59, 149 = juris Rn. 24; Wagner/Brenner-Hartmann/Kirsten/Löhr-Schwaab, Blutalkohol 59, 412/414 f., 423).